Die Pläne für das bei den Anwohnern heftig umstrittene Großbordell an der Kurfürstenstraße Ecke Potsdamer Straße sind vorerst gescheitert. Das Bezirksamt hat den Antrag auf den Umbau der oberen drei Etagen des Erotik-Kaufhauses LSD in ein "Laufhaus“ mit 50 Zimmern abgelehnt. "Der Antragsteller kann nun binnen eines Monats Widerspruch einlegen“, sagte Baustadtrat Bernd Krömer (CDU) am Donnerstag auf einer eigens anberaumten Pressekonferenz. Die Baujuristen des Bezirkes seien jedoch überzeugt, dass die Ablehnung auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand haben werde.


Rechtlich ist die Entscheidung des Bezirksamtes dennoch nicht unproblematisch – schließlich liegt das Gebäude in einem sogenannten Kerngebiet, in dem nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe und Vergnügungsstätten – und als solche gelten Bordelle – grundsätzlich zulässig sind. "Wir berufen uns daher auf Paragraf 15 der Baunutzungsverordnung“, sagte der Baustadtrat. Demnach seien solche Einrichtungen in Kerngebieten unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können. "Und das ist im Falle des geplanten Laufhauses unzweifelbar der Fall“, so Krömer.

In mehreren Informationsveranstaltungen mit den Anwohnern und Vertretern der ortsansässigen Wirtschaft hätten diese erhebliche Befürchtungen vor allem in Bezug auf die Störung der Nachtruhe und der Minderung der Lebensqualität von Familien vorgetragen. "Eine Überprüfung hat ergeben, dass angesichts der Größe des Vorhabens und der ausgedehnten Betriebszeiten von 11 bis 6 Uhr diese Bedenken durchaus realistisch sind“, so der Baustadtrat weiter.


Zu den befürchteten Störungen zählen Zu- und Abfahrverkehr, Belästigungen Unbeteiligter durch Freier sowie "sonstige milieubedingte Begleiterscheinungen“. Zwar liege das geplante Laufhaus in einem Kerngebiet. "In der näheren Umgebung befinden sich aber sowohl jenseits als auch diesseits der Grenze zum Bezirk Mitte zahlreiche Wohnungen sowie Kitas und Schulen“, sagte der Baustadtrat. Gegen das Großbordell hatten Anwohner im vergangenen Herbst 3400 Unterschriften gesammelt.


Zur Pressekonferenz war auch Rechtsanwalt Leander Gast erschienen, der nach eigenen Angaben den Hauseigentümer Sven H. sowie auch den Betreiber vertritt, der in den drei oberen Etagen des ehemaligen Wegert-Hauses das Laufhaus einrichten will. "Wir haben im Vorfeld die Rechtsprechung der vergangenen zehn Jahre geprüft, und es gab nie Probleme“, so der Anwalt. Er werde sich an die Senatsverwaltung wenden und um Klärung bitten. "Wir werden auf jeden Fall Einspruch einlegen“, kündigte Gast zudem an.


Im Vorfeld der Pressekonferenz verteilte eine junge Frau Flugblätter an die Journalisten, auf denen für das Laufhaus geworben wurde. Demnach würden Einrichtungen dieser Art in anderen Städten beweisen, dass die Straßenprostitution nahezu vollständig zum Erliegen komme, wenn die Freier die Möglichkeit hätten, in ein solches Haus zu gehen. Da auf den Flugblättern kein Verfasser genannt wurde und auch die Frau ihren Namen nicht preisgeben wollte, lehnte Krömer die Diskussion über diese Thesen ab. "Das Laufhaus ist keinesfalls dazu angetan, den Billig-Strich im Kiez zu vermindern“, so Krömer. Diese Klientel werde ganz sicher kein Geld für die Benutzung eines Zimmers aufbringen.

IAuch Stephanie Klee vom Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen teilt Krömers Auffassung: "Die Drogenprostitution und auch die Zuwanderung aus Osteuropa ist mit einem Laufhaus nicht in den Griff zu bekommen.“ Insofern sei die Entscheidung des Baustadtrats konsequent und richtig.