Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der kleinen Lilly in Eberswalde (Barnim) müssen sich zwei ihrer einstigen Kindergärtnerinnen erneut vor Gericht verantworten. Am Montag beginnt das Berufungsverfahren gegen die jetzt 46 und 44 Jahre alten Frauen vor dem Landgericht Frankfurt (Oder).
Die zweijährige Lilly war im Dezember 2010 bei einem Ausflug mit ihrer Kindergartengruppe ins Wasser gefallen und gestorben. Die beiden Frauen wurden deshalb im vergangenen Mai vom Amtsgericht Eberswalde wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von elf beziehungsweise zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legten beide Frauen Berufung ein.
Unfall bei Spaziergang
Das Amtsgericht sah es damals als erwiesen an, dass die Erzieherinnen das Kind nicht ausreichend beaufsichtigt hatten. Als Verantwortliche der Eberswalder Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ hatten sie damals einen Ausflug mit 26 kleinen Kindern unternommen. Die Gruppe wurde von zwei Praktikantinnen und einer Aushilfskraft begleitet. Während des Spaziergangs kam es zur Tragödie.
Unbemerkt von den Erzieherinnen entfernten sich zwei Mädchen von der Gruppe, darunter die zweijährige Lilly. Die Kinder liefen zu einer Tongrube und fielen dort in das bitterkalte Wasser.
Ein Mädchen konnte gerettet werden. Lilly trieb bereits bewusstlos im Wasser, als Hilfe kam. Die Zweijährige starb wenige Tage später. Erst im Kindergarten war bemerkt worden, dass die beiden Mädchen fehlten.
dpa/mim



