Der Streit um die Flugrouten am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg geht weiter. Seit Dienstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwei Tage lang über die Klagen gegen die Baugenehmigung für den neuen Airport in Schönefeld.

Das Gericht hatte bereits im Jahr 2006 den Planfeststellungsbeschluss für den Großflughafen unter Auflagen bestätigt. Zum Auftakt der neuen Verhandlung dämpften die Richter dann erneut die Erwartungen der Anwohner.

In seiner Ansprache zum Verhandlungsbeginn verwies der Vorsitzende Richter des Vierten Senats, Rüdiger Rubel, darauf, dass Flugrouten im Planfeststellungsverfahren für einen Flughafenbau nicht abschließend festgelegt würden. Sie könnte sich auch schnell wieder ändern. „Flugrouten sind von der Materie her flüchtig“, sagte er. Sie würden erst kurz vor der Eröffnung des Flughafens von der Deutschen Flugsicherung bekannt gegeben.

Die in der Baugenehmigung beschriebenen Flugrouten dienten als Grundlage der Planungen, fügte Rubel hinzu. Sie könnten, müssten aber nicht den Flugrouten entsprechen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Flughafens festgeschrieben würden.

Vertreter der Kläger hatten sich vor Beginn der Verhandlung erwartungsfroh gezeigt. „Wir sind optimistisch“, sagte Matthias Schubert, Vorsitzender der Bürgerinitiative Kleinmachnow gegen Flugrouten. Im Fall des Flughafens habe der Staat versagt. „Das wird sich juristisch aufarbeiten lassen, so dass die Interessen der Bürger gewahrt werden“, fügte er hinzu.

Kläger sehen sich von Behörden getäuscht

Laut Rechtsanwalt Christian von Hammerstein von der Berliner Kanzlei Raue LLP haben sich die zuständigen Behörden „treuwidrig“ verhalten. Es seien im Planfeststellungsbeschluss bewusst solche Flugrouten genannt worden, von denen von vornherein klar gewesen sei, dass sie nie umgesetzt würden. Die Bürger seien daher „getäuscht“ worden. Rechtsanwalt Philipp Heinz ergänzte, bei den Flugrouten im Planfeststellungsbeschluss sei es allein darum gegangen, den Standort politisch durchzusetzen.

Unter anderem moniert die Gemeinde Kleinmachnow, dass sie erst jetzt erfahren habe, dass das Land Brandenburg und die Flughafengesellschaft „die Auswirkungen des Flugbetriebs im Planfeststellungsverfahren wider besseres Wissen ausgehend von geradlinigen und nicht von abknickenden Flugrouten dargestellt hätten“. Dadurch sei sie von einer fristgerechten Klage abgehalten worden. Die Klagefrist müsse daher wieder eingesetzt werden.

Frühere Kläger hingegen verlangen mit ähnlicher Begründung die Wiederaufnahme ihrer rechtskräftig abgeschlossenen Klageverfahren aus dem Jahr 2004.

Alle Informationen zum neuen Hauptstadtflughafen BER hier im Special von Morgenpost Online

dapd/bee