Sexual- und Gewaltstraftäter können künftig auch in Brandenburg nach ihrer Freilassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden. Das Kabinett stimmte am Dienstag in Potsdam nach Angaben der Staatskanzlei für die Übernahme einer entsprechenden Regelung. Damit kann das Land der in der hessischen Stadt Bad Vilbel eingerichteten gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder beitreten.
„Mit elektronischen Fußfesseln lassen sich Straftaten sicherlich nicht in Größenordnungen vermeiden“, schränkte Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) allzu hohe Erwartungen ein. Doch sinnvoll sei die permanente Überwachung trotzdem, meinte er. „Der Abschreckungseffekt eines hundertprozentigen Entdeckungsrisikos wird im Einzelfall eine Straftat vermeiden helfen.“
Fachleute im Justizministerium schätzen, dass es im ersten Jahr nach Einführung der elektronischen Fußfessel 15 gerichtliche Anordnungen für Entlassene geben könnte. Danach gehen sie von etwa fünf im Jahr aus.
Mit der Fußfessel lassen sich Zonen definieren, die deren Träger entweder nicht verlassen oder nicht betreten dürfen. So könnte das System etwa Alarm schlagen, wenn ein Sexualstraftäter seinen Wohnort verlässt oder einen Kindergarten betritt. Die Überwachung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
dpa/tj




