Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat sich gegen frühe Hafterleichterungen für Schwerverbrecher ausgesprochen. „Von fünf Jahren hält der Senator gar nichts“, sagte seine Sprecherin Lisa Jani am Dienstag. „Das kommt für ihn nicht in Frage.“ Für Diskussionen sorgen derzeit Pläne in mehreren Bundesländern, lebenslang Verurteilten schon nach fünf Jahren erste Lockerungen wie Ausgang aus der Haft zu gewähren. Bislang schreibt das Strafvollzugsgesetz vor, diese Erleichterung erst nach zehn Jahren Haft zu ermöglichen. Heilmann sei aus generalpräventiven Gründen gegen eine Verkürzung der Frist, so die Sprecherin.

Auch die beiden Polizeigewerkschaften lehnen die Pläne ab. Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, sagte der „Bild“-Zeitung (Dienstag): „Schwerverbrecher nach kürzester Zeit wieder auf Bürger loszulassen, ist skandalös und wäre ein gefährliches Experiment auf dem Rücken der Bürger.“ Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, sprach von einem „Experiment auf Kosten der Sicherheit“.

„Schlag ins Gesicht der Opfer“

Auch in der Bundespolitik stoßen die Pläne auf Ablehnung. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach bezeichnete sie als „Schlag ins Gesicht der Opfer“. „Die Opfer leiden lebenslänglich unter den Folgen, und die Täter kommen schon nach fünf Jahren vorübergehend auf freien Fuß – das ist einfach nur unerträglich“, sagte Bosbach Morgenpost Online.

„Ich kann nur hoffen, dass kein CDU-geführtes Bundesland auf die Idee kommt, bei dieser Initiative mitzumachen“, so der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags. Die geplanten Langzeitausgänge widersprächen auch dem Sühnegedanken des Strafvollzugs. Es sei ein „fundamentaler Unterschied“, ob ein Täter kurz vor seiner Entlassung mit Ausgangsgenehmigungen auf ein Leben in Freiheit vorbereitet werde oder ob er sich bereits nach so kurzer Zeit wieder aus dem Gefängnis entfernen dürfe, weil die zuständigen Landesminister der Auffassung seien, dass ihm der Aufenthalt dort zu sehr schade.

Strafvollzug muss neu geregelt werden

Hintergrund ist, dass die Bundesländer den Strafvollzug in Ländergesetzen neu regeln müssen. Dabei macht sich vor allem Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) für Lockerungen stark.

Zehn Bundesländer, darunter Brandenburg und Berlin, hatten sich im September auf Lockerungen im Strafvollzug verständigt. Ein entsprechender Musterentwurf sollte Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein. Laut „Bild“-Zeitung wollen auch Niedersachsen und Bayern bei der bisherigen Regelung bleiben.

dpa/ap