Nein, seinen Vater begrüßen wolle er nicht, sagte der 14-jährige Sohn des Angeklagten mit Bestimmtheit. Weder wolle er seine Telefonnummer, noch wolle er ihm seine eigene geben. Außer einem kurzen Blick auf die Anklagebank im Landgericht Berlin blieb sein Gesicht starr auf den Vorsitzenden Richter geheftet. Seinen Vater anzusehen, vermied er.

Verwunderlich ist das nicht, immerhin wird sein Vater Gul A. angeklagt, seine Mutter Zohra im April 2022 durch dreizehn Stiche mit einem mehr als 30 Zentimeter langen Jagdmesser auf offener Straße ermordet, regelrecht hingerichtet zu haben. Ihr Verbrechen in seinen Augen: Dass sie sich von ihm geschieden hatte, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Sohn der Toten vor dem Landgericht Berlin: „Sie war eine gute Mutter“

Der Fall sorgte als „Femizid von Pankow“ für Schlagzeilen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe. Am Donnerstag verlas sie nun ihr Abschlussplädoyer. Sie geht von einer Tat aus niederen Beweggründen und aus einem „verletzten Ehrgefühl“ aus und sieht den Angeklagten als voll schuldfähig an.

Als letzter Zeuge des Prozesses fiel dem 14-jährigen Sohn, dem Ältesten von sechs Geschwistern, die in vielerlei Hinsicht schwierige Aufgabe zu, das Verhältnis seiner Eltern vor dem Tod seiner Mutter zu schildern. Leise, doch mit fester Stimme und in gutem Deutsch, widersprach er in zahlreichen Punkten seinem Vater, die dieser während des Verfahrens gemacht hatte.

So sei es schlicht nicht wahr, dass seine Mutter ihn und die jüngeren Geschwister vernachlässigt hätte. Auch habe sie den Kindern nicht verweigert, ihren Vater nach der Scheidung zu sehen – was dieser unter anderem als Tatmotiv angegeben hatte. Die Behauptung, seine Mutter habe den Angeklagten umbringen lassen wollen, nannte er „eine Lüge“. Von einem neuen Lebensgefährten oder Partner wisse er ebenfalls nichts. „Sie war eine gute Mutter“, schloss der Junge und zeigte mit dem Daumen nach oben.

Gul A. drohte mehrfach mit dem Tod von Zohra

Nur ein einziges Mal kamen ihm die Tränen. „Ich habe nicht geglaubt, dass das passieren würde“, schluchzte er plötzlich, „ich habe es nicht ernst genommen.“ Denn ja, sein Vater habe immer wieder gegenüber seinen Kindern verlautbaren lassen, dass er seine Ex-Frau umbringen würde, wenn sie nicht zu ihm zurückkehre – mit einem Messer. Zu diesem Zeitpunkt lebte A. bereits nicht mehr in demselben Flüchtlingsheim wie seine Familie.

Was ihn allerdings nicht daran hinderte, seiner Ex-Frau regelmäßig vor dem Heim aufzulauern und sie zu bedrängen. „Er hat immer gedroht, wollte sie zwingen, wieder mit ihm zusammen zu kommen“, sagte der 14-Jährige.

Seit die Familie aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet war, sei sein Vater „anstrengend“ gewesen, habe seine Mutter und ihn geschlagen, gewürgt und angeschrien. „Ohne Grund“, berichtete der 14-Jährige. Als seine Mutter den Wunsch geäußert hatte, sich zu trennen, sei es noch schlimmer geworden. „Mein Vater war Schuld an der Situation“, so der Junge. Er habe die Scheidung nicht akzeptieren wollen.

Angeklagter hat seine Aggressionen nicht unter Kontrolle

Die anwesende Gutachterin sah sich indes in ihrer Einschätzung bestätigt. Gul A. sei ein Mann, der seine Aggressionen nicht unter Kontrolle habe, sagte sie, der es nicht akzeptieren konnte und wollte, dass seine Frau sich von ihm emanzipierte. Eine psychische Erkrankung liege aber nicht vor.

Gul A. droht nun lebenslange Haft. „Ihnen muss klar sein, dass Sie durch die Tat keine Rechte mehr gegenüber Ihren Kindern haben, Sie haben das Leben ihrer Mutter ausgelöscht“, sagte der Anwalt der Nebenklage, der die Familie der Toten verritt. „Wenn Ihre Kinder Sie wiedersehen wollen, dann muss dieser Schritt von ihnen selbst ausgehen.“ Teilweise befinden sich Guls und Zohras Kinder in psychologischer Behandlung.

A. aber zeigte sich bei den Plädoyers teils grob respektlos. Zweimal nahm er sich die Stöpsel aus den Ohren und verzichtete dadurch demonstrativ auf die Übersetzungen des Urdu-Dolmetschers, weil er „das nicht hören wolle“. Das Urteil wird für den 9. September erwartet.