Elterngeld soll Eltern ermöglichen, ihre Kinder zu betreuen und zu erziehen. Das Elterngeld ersetzt während der Zeit der Kinderbetreuung einen Teil des Einkommens. Aber wie beantragt man Elterngeld in Pankow? Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus und welche Elterngeldkasse ist für Pankow zuständig? Welche Behörde in Pankow hilft weiter? Hier erhalten Sie die wichtigsten Infos zum Thema: Elterngeld in Pankow beantragen.

Wann kann Elterngeld beantragt werden?

Elterngeld kann frühestens ab der Geburt eines Kindes beantragt werden. Es kann aber rückwirkend gezahlt werden für höchstens drei Lebensmonate des Kindes vor der Antragstellung.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Elterngeld erhalten alle Mütter und Väter, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und beruflich pausieren oder höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten. Einen Anspruch auf die Zahlung haben außerdem Auszubildende und Studierende, Hausfrauen und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben. Es kann das leibliche Kind, das Stiefkind, Adoptivkind oder ein Kind sein, das Sie adoptieren wollen. Verwandte zweiten oder dritten Grades können Elterngeld bekommen, wenn sie das Kind betreuen, weil die Eltern aufgrund schwerer Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht dazu in der Lage sind.

Welche Voraussetzungen hat das Elterngeld?

Einen Anspruch auf Elterngeld hat grundsätzlich, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Gibt es Höchstgrenzen beim Einkommen?

Ja, keinen Anspruch auf Elterngeld haben Eltern die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein gemeinsam zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten. Bei Alleinerziehenden entfällt der Anspruch bei einem Einkommen von mehr als 250.000 Euro.

Welche Unterstützung erhalten Eltern in Pankow?

Das Elterngeld unterstützt Mütter und Väter, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um das Kind zu betreuen. Eltern können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beide Leistungen kombinieren:

Was ist das Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern, die ihr Kind in den ersten vierzehn Lebensmonaten vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind:

  • Basiselterngeld kann nur in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes bezogen werden. Der Anspruch besteht für mindestens zwei und höchstens zwölf Lebensmonate des Kindes.
  • Falls sich bei mindestens einem Elternteil das Erwerbseinkommen nach der Geburt mindert, können zwei zusätzliche Basiselterngeldmonate bezogen werden.
  • Je nach bisherigem Einkommen beträgt das Elterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro und kann auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise auf Bürgergeld, Grundsicherung oder Kinderzuschlag angerechnet werden.

Was ist das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher wieder in die Berufstätigkeit zurückkehren möchten und Einkünfte aus einer Teilzeittätigkeit beziehen:

  • ElterngeldPlus kann doppelt so lange wie Basiselterngeld bezogen werden. Jeder Monat mit Anspruch auf Basiselterngeld kann durch zwei Monate Bezug von ElterngeldPlus ersetzt werden.
  • Die Höhe des monatlichen ElterngeldPlus ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, falls Sie nach der Geburt gar kein Einkommen erzielen. Die Leistungshöhe hängt davon ab, wie viel Einkommen beispielsweise aus Teilzeitarbeit nach der Geburt des Kindes erzielt wird.
  • Durch die Inanspruchnahme von ElterngeldPlus-Monaten kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert werden.

Wie funktioniert die Kombination von Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Einen Elterngeldrechner zu den Kombinationsmöglichkeiten finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend.

Wie beantrage ich Elterngeld in Pankow?

Eltern in Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee können entweder den Antrag online ausfüllen mit dem Onlineformular ElterngeldDigital und dann den ausgedruckten Antrag an der Elterngeldstelle abgeben oder Sie erhalten die Formulare zum Elterngeld als Pdf-Download auf der Internetseite des Jugendamtes Pankow. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle ein.

Welche Elterngeldstelle ist in Pankow zuständig?

Für Eltern in Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee ist die zuständige Elterngeldstelle das Jugendamt Pankow Fachdienst 2 im Bezirksamt Pankow in Berlin-Weißensee:

  • Behörde: Bezirksamt Pankow, Jugendamt Fachdienst 2 – Kindschaftsrecht, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss.
  • Adresse: Berliner Allee 252–260, 13088 Berlin-Weißensee.
  • Öffnungszeiten: Dienstag 9 bis 12 Uhr und Donnerstag 15 bis 18 Uhr. Montag, Mittwoch, Freitag und am Wochenende geschlossen.
  • Telefon: (030) 115 bzw. (030) 90295-7838
  • Faxnummer: (030) 90295-7477
  • E-Mail: post.jugendamt@ba-pankow.berlin.de
  • Homepage: berlin.de/jugendamt-pankow

Wie mache ich einen Termin in der Elterngeldstelle in Pankow?

Bis auf weiteres werden Termine telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung vergeben. Dazu können Antragsteller derzeit täglich zwischen 10 und 12 Uhr den zuständigen Mitarbeiter für eine Beratung beziehungsweise eine Terminabsprache telefonisch erreichen. Für allgemeine Fragen kann das Jugendamt unter der Telefonnummer (030) 90295-7838 erreicht werden. Der zuständige Ansprechpartner findet sich mit Durchwahl auf der Internetseite des Jugendamtes Pankow.

Anfahrt: Wie komme ich zur Elterngeldstelle im Jugendamt Pankow?

Das Jugendamt Pankow befindet sich im Rathaus Weißensee in der Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin-Weißensee. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bieten sich die Buslinien X54, 255 und 259 an, die jeweils die Haltestelle Rathaus Weißensee bedienen. Mit der Buslinie 156 und den Tramlinien 12 und 27 können Besucher die nahegelegende Haltestelle Berliner Allee/Rennbahnstraße nutzen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Elterngeldantrag?

Diese Unterlagen müssen beim Elterngeldantrag mit eingereicht werden:

  • Antragsdokumente (Achtung: Für Kinder, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden, gelten andere Antragsformulare)
  • Ausweis-Dokumente: Personalausweise oder Reisepässe mit der letzten Meldebescheinigung jedes Elternteils.
  • Geburtsurkunde im Original vom Standesamt.
  • Erklärung zum bisherigen Einkommen der Eltern
  • Nachweise über das bisherige Einkommen (bei nichtselbständigen Elternteilen: Nachweise über das Einkommen 12 Monate vor der Geburt des Kindes; bei Müttern mit Mutterschaftsgeld vor Beginn des Mutterschutzes: Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes; bei selbständiger Arbeit und Mischeinkünften: letzter Einkommensteuerbescheid im Kalenderjahr vor der Geburt, oder sofern dieser noch nicht vorliegt, Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder entsprechende Glaubhaftmachung des Einkommens).
  • ggf. Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld falls Mutterschaftsgeld bezogen wurde.
  • ggf. Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld falls Sie Mutterschaftsgeld erhalten haben und nicht selbständig arbeiten.
  • ggf. Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Elternzeit bei nichtselbstständiger Arbeit.
  • ggf. Bestätigung über die Arbeitszeit und das voraussichtliche Einkommen falls Sie während der Elternzeit arbeiten.
  • ggf. Meldebescheinigung und Aufenthaltstitel bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern.

Im Zuge der Prüfung des jeweiligen Vorganges, können weitere Unterlagen benötigt werden. Eine ausführliche Auflistung von notwendigen Unterlagen kann dem Antragsvorblatt entnommen werden.