Wer in Pankow einen Neu- oder Gebrauchtwagen zulassen möchte, kann das prinzipiell vor Ort bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde machen oder im Online-Verfahren.

Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten zu den beiden Verfahren in Pankow.

Kfz-Zulassung in Pankow: Wie funktioniert die Online-Zulassung?

Autos können im Internet zugelassen, umgeschrieben und abgemeldet werden. Sowohl die Erstzulassung als auch die Umschreibung auf einen neuen Halter und die Abmeldung sind über das Internet möglich.

Benötigt wird:

  • Personalausweis mit eID-Onlinefunktion oder Personaldokumente als Scan oder Foto.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mit verdeckten Sicherheitscodes
  • Bezahlt wird online (Master- /Visa-Kreditkarte, Giropay oder Paypal)

Im Kfz-Onlineportal Berlin können Sie zunächst die gewünschte Dienstleistung wählen - beispielsweise die Neuzulassung, die Umschreibung, die Wiederzulassung oder Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges. Mit einem Klick auf den Button „Start“ beginnt der Vorgang. Auf der folgenden Internetseite werden die Voraussetzungen für die einzelnen Dienstleistungen und die Bezahlmöglichkeiten erklärt und der Vorgang gestartet.

Es empfiehlt sich, sich vorab über die benötigten Unterlagen für die einzelnen Dienstleistungen im Online-Portal der Zulassungsbehörde zu informieren. Einfach auf die gewünschte Dienstleistung wie beispielsweise Neuzulassung klicken. Hier werden alle Voraussetzungen und benötigten Dokumente aufgelistet.

Online-Erstzulassung: Wie melde ich ein Auto an?

Im Online-Portal der Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst mit Personalausweis mit eID-Onlinefunktion oder mit einem eingescannten Personaldokument identifizieren. Es folgt die Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und des zuvor freigelegten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Danach brauchen Sie die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Ihre Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer. Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben und mittels angegebener Bezahlmöglichkeiten die Zulassung bezahlen.

Nach der Bestätigung aller Eingaben wird der Antrag durch einen Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde geprüft. Dann werden Zulassungsbescheid, Zulassungsbescheinigungen, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen per Post verschickt.

Wie funktioniert die Online-Umschreibung und Abmeldung?

Wie bei der Erstzulassung müssen Sie sich zunächst im Online-Portal identifizieren: Das geht mit Personalausweis mit eID-Onlinefunktion oder mit einem eingescannten Personaldokument. Beim Onlineverfahren der Umschreibung mit Halterwechsel sind folgende Dokumente erforderlich: Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit jeweils verdecktem Sicherheitscode, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und Ihre IBAN für die Abbuchung der Kfz-Steuer. Diese Unterlagen werden auch bei der Wiederzulassung benötigt, mit Ausnahme der Zulassungsbescheinigung Teil II, die nur bei nur bei gleichzeitigem Wechsel des Halters vorliegen muss.

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs geben sie nach der Identifizierung mit einem Personaldokument, im Onlineportal das Kfz-Kennzeichen ein und die freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie der Kennzeichen. Das Kennzeichen kann für eine spätere Wiederanmeldung reserviert werden. Anschließend folgt die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr. Nach Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden.

So funktioniert die Zulassung vor Ort in der Zulassungsbehörde

Im Bezirk Pankow mit den Ortsteilen Pankow, Prenzlauer Berg und Weißensee existiert keine Kfz-Zulassungsstelle. In Berlin zuständig sind die:

  • Kfz-Zulassungsbehörde (West): Friedrichshain-Kreuzberg, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin, Tel.: (030) 90269-3300, Fax: (030) 90269-3391, Email: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
  • Kfz-Zulassungsbehörde (Ost): Lichtenberg, Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin, Tel.: (030) 90269-3300, Fax: (030) 90269-3696, Email: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de

So machen Sie einen Termin

Der Besuch bei der Zulassungsstelle ist nur noch mit einem Termin möglich. Dieser kann online gebucht werden. Für die Terminbuchung geht man im Service-Portal Berlin unter den Kfz-Zulassungsstellen auf die gewünschte Kfz-Zulassungsbehörde und von dort auf die benötigte Dienstleistung (beispielsweise „Neufahrzeug anmelden“).

Auf der folgenden Seite in der rechten, grauhinterlegten Box auf den blauen Button „Termin hier buchen“ klicken. In einem Kalenderfeld werden Ihnen nun verfügbare Termine blau angezeigt, rot hinterlegte Termine sind ausgebucht. An weiß unterlegten Tagen sind noch keine Termine zur Buchung freigegeben.

Wie sind die Voraussetzungen bei einer Neuzulassung?

Das sind die Voraussetzungen für die Zulassung eines Neufahrzeugs:

  • Neufahrzeug: Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. Es hat noch keine Nummernschilder.
  • Hauptwohnsitz in Berlin: Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht nicht aus. Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Berlin haben.
  • Persönliches Erscheinen mit Termin: Den Antrag können Sie oder ein Bevollmächtigter nur vor Ort stellen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Der Name, den Sie bei der Termin-Vereinbarung Namen angeben, muss der Name der künftigen Halterin oder des künftigen Halters sein – auch wenn jemand anders die Halterin oder den Halter an diesem Termin vertreten soll.

Welche Unterlagen benötigt man für die Kfz-Zulassung eines Neufahrzeugs?

Diese Unterlagen werden bei der Kfz-Zulassung benötigt:

  • Antragsformular
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung („COC“) oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
  • Ausweis-Dokument: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ggf. falls das Fahrzeug auf Unternehmen oder Verein in Berlin zugelassen wird: Ausweis(e) der Geschäftsführung in Kopie; Gewerbe-Anmeldung; Auszug aus dem Handelsregister; Auszug aus dem Vereinsregister
  • ggf. bei Bevollmächtigung oder Vertretung: formlose Vollmacht, Ihr Ausweis-Dokument und Ausweis-Dokument, der Person, die sie vertritt.
  • ggf. bei minderjährigen Haltern: Zustimmung und Ausweis-Dokumente der Erziehungsberechtigten