Berlin. Einmal geht auch die längste Beziehung zwischen einem Auto und seinem Halter zu Ende. Ganz egal, ob ein Kfz der Verschrottung zugeführt wird oder seinen Besitzer wechselt: Ein wichtiger Aspekt beim Stilllegen, Verwerten oder dem Verkauf des Autos ist das Abmelden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Kfz-Abmeldung in Berlin. Diese Fragen werden beantwortet:
- Wo kann man in Berlin sein Auto abmelden?
- Kfz abmelden – Welche Stellen werden informiert?
- Warum sollte ich mein Auto abmelden?
- Darf man das abgemeldete Auto noch fahren?
- Wie funktioniert das Online-Abmelden?
- Unterlagen: Was benötigt man für die Kfz-Abmeldung?
- Unvollständige Unterlagen: Was tun?
- Wo sind die Kfz-Zulassungsstellen zum Auto abmelden in Berlin?
- Kfz-Abmeldung: Wie hoch sind die Gebühren?
- Muss man das Auto persönlich abmelden?
- Kann man das Kennzeichen reservieren lassen?
Wo kann man in Berlin sein Auto abmelden?
Grundsätzlich kann die Abmeldung beim zuständigen Bezirks- oder Bürgeramt erfolgen. Haben Sie nicht alle Unterlagen vollständig, ist ein Gang zur Zulassungsbehörde vonnöten.
Hier können Sie einen Termin zur Kfz-Abmeldung bei den zuständigen Berliner Bezirks- und Bürgerämtern buchen.
Kfz abmelden – Welche Stellen werden informiert?
Nach der Abmeldung werden Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, automatisch benachrichtigt. Sie müssen diese nicht selbst informieren.
Warum sollte ich mein Auto abmelden?
Die Gründe, warum man sein Auto, Motorrad oder auch ein anderes Fahrzeug abmelden sollte, sind vielfältig. Beispielsweise kann die Abmeldung erfolgen, wenn:
- das Auto verkauft werden soll.
- das Auto vorübergehend nicht genutzt wird.
- das Auto verschrottet werden soll.
Nach der Außerbetriebsetzung muss für das Auto keine Versicherung und keine Steuern mehr gezahlt werden.
Darf man das abgemeldete Auto noch fahren?
Das außer Betrieb gesetzte Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr gefahren oder abgestellt werden.
Wie funktioniert das Online-Abmelden?
Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, sein Fahrzeug in Berlin auch online außer Betrieb zu setzen. Beachtet werden muss, dass für das Onlineverfahren zum Teil andere Voraussetzungen gelten: Das Fahrzeug muss in Berlin gemeldet sein, und die Siegelplakette auf dem Kennzeichenschild muss einen QR-Code aufweisen.
Außerdem muss die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) ab dem 1. Januar 2015 ausgefertigt worden sein. Desweiteren benötigt man ein gültiges Ausweisdokument (Upload im Rahmen der Antragstellung), und die Bezahlung der Gebühr erfolgt mittels ePayment-System (beispielsweise Giropay oder Visa).
So melde ich mein Auto in Berlin online ab:
- Schritt 1: Sie sehen auf der Rückseite vom Fahrzeugschein ein Sicherheitsfeld mit grüner Umrandung. Es trägt die Aufschrift: nur zur Außerbetriebsetzung. Das Feld muss freigelegt werden, indem es vorsichtig freigerubbelt wird.
- Schritt 2: Legen Sie den Sicherheitscode auf dem Kennzeichen frei, indem Sie im oberen Bereich beginnen, die Folie auf dem Kfz-Kennzeichen zu lösen. Der dreistellige Sicherheitscode sollte sich mittig im oberen Drittel befinden. Achtung: Nur bei Plaketten möglich, die einen QR-Code tragen.
- Schritt 3: Sie benötigen noch Ihre Fahrzeugident-Nummer. Die 17-stellige Nummer finden Sie beispielsweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
- Schritt 4: Gehen Sie im Portal Kfz-Online Berlin auf den Reiter „Außerbetriebsetzung“ und beginnen Sie mit der Abmeldung.
Die Gebühren für die Onlineabwicklung betragen 6,30 Euro. Weitere 2,60 Euro kommen hinzu, falls eine Reservierung für das Berliner Kennzeichen gewünscht wird. Nach der erfolgreichen Eingabe aller persönlichen Daten sowie der Fahrzeugdaten erhalten Sie einen Bescheid zum Abruf. In diesem Bescheid ist ein PIN-Code enthalten. Wenn Sie diesen Code innerhalb von 30 Minuten im Online-Portal erfassen, ist die Außerbetriebsetzung nach Abschluss des Verfahrens sofort wirksam. Sollten Sie darauf verzichten, wird der Bescheid stattdessen durch die Zulassungsbehörde übersandt. In diesem Fall ist die Außerbetriebsetzung mit dem Datum des zugegangenen Bescheids wirksam.
Unterlagen: Was benötigt man für die Kfz-Abmeldung?
Wollen Sie Ihr Auto beim Bezirksamt abmelden, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung Teil I, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis.
- ggf. Fahrzeugschein, soweit vorhanden mit Anhängerverzeichnis und Fahrzeugbrief.
- beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Motorrad oder Leichtkraftrad.
- ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis (wenn das Abmelden vom Kfz endgültig ist). Falls Sie Ihr altes Auto verschrotten lassen, erhalten Sie einen Verwertungsnachweis vom Demontagebetrieb, den Sie ebenfalls vorlegen müssen.
Unvollständige Unterlagen: Was tun?
Sofern die erforderlichen Unterlagen unvollständig sind oder ein Fahrzeugdiebstahl vorliegt, ist die Außerbetriebsetzung nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. Außerdem ist das Abmelden eines Fahrzeuges mit Wechselkennzeichen ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich. Für die Abmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
- Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“) abhandengekommen ist.
- Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“), falls vorhanden. Es ist für das jeweils verlorene Dokument eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
- Beide Kennzeichenschilder bzw. das Kennzeichenschild bei einem Krad oder Anhänger. Sollten die Kennzeichen gestohlen worden sein, ist die Vorgangsnummer zur Anzeige bei der Polizei vorzulegen. Bei verlorenen Kennzeichen ist eine Verlustanzeige vorzulegen und oder gegenüber der Behörde zu erklären.
- ggf. Verbleibs- oder Verwertungsnachweis. Liegt kein Verwertungsnachweis vor, geht die Zulassungsbehörde davon aus, dass das Fahrzeug nicht verwertet wurde.
- Ausweis-Dokument der antragstellenden Person
Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare für die Abmeldung mit unvollständigen Unterlagen.
Wo sind die Kfz-Zulassungsstellen zum Auto abmelden in Berlin?
Es gibt zwei Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen in Berlin: Die eine KFZ-Zulassungstelle (West) liegt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, eine weitere Kfz-Zulassungstelle (Ost) befindet sich im Bezirk Lichtenberg.
Kfz-Zulassungsbehörde (West): Friedrichshain-Kreuzberg
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Jüterboger Str. 3, 10965 Berlin
Tel.: (030) 90269-3300
Fax: (030) 90269-3391
Email: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten (für Terminkunden): Mo bis Mi: 7.30-15 Uhr; Do: 10-18 Uhr (falls Feiertag folgt nur bis 15 Uhr); Fr: 7:30-13.30 Uhr
Kfz-Zulassungsbehörde (Ost): Lichtenberg
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Ferdinand-Schultze-Str. 55, 13055 Berlin
Tel.: (030) 90269-3300
Fax: (030) 90269-3696
Email: post.kfz-zulassung@labo.berlin.de
Öffnungszeiten (für Terminkunden): Mo, Mi und Do: 7.30-15 Uhr; Di 10-18 Uhr (falls Feiertag folgt nur bis 15 Uhr); Fr: 7:30-13.30 Uhr
Hier finden Sie weitere Informationen zu der Kfz-Zulassungstelle Friedrichshain-Kreuzberg und der Kfz-Zulassungstelle Lichtenberg

Kfz-Abmeldung: Wie hoch sind die Gebühren?
Wollen Sie Ihr Auto verkaufen und abmelden, fallen für die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs Bearbeitungsgebühren bei der jeweiligen Behörde an. Online ist es mit 6,30 Euro am günstigsten. Vor Ort zahlen Sie 7,50 Euro. Wird für die Abmeldung ein Verwertungsnachweis gebraucht, steigen die Kosten auf 12,60 Euro. Allerdings können sich die Kosten erhöhen, sofern die Unterlagen nicht vollständig sind und Ersatzpapiere ausgestellt werden müssen. In diesem Fall sollten Sie mit einer Gebühr von bis zu 40,40 Euro rechnen.
Muss man das Auto persönlich abmelden?
Viele Fahrzeughalter finden im beruflichen Alltag nicht die Zeit, selbst die Kfz-Zulassungsstelle aufzusuchen. Sie können einer Person Ihres Vertrauens auch eine Vollmacht ausstellen und diese damit beauftragen. Denken Sie in diesem Fall unbedingt auch an die Zulassungsbescheinigung Teil 2 („Fahrzeugbrief“) und die Kopie des Ausweises des Fahrzeughalters.
Kann man das Kennzeichen reservieren lassen?
Ja, das ist möglich. Für die Wiederzulassung des Fahrzeuges kann das Kennzeichen für 12 Monate reserviert werden, sofern es auf den gleichen Halter zugelassen wird. Achtung: Bei nicht in Berlin registrierten Fahrzeugen ist eine Reservierung des Kennzeichens nicht möglich.
Eine Reservierung bei den Bürgerämtern ist nicht möglich, wenn das bisherige Kennzeichen für ein anderes Fahrzeug genutzt werden soll. In diesem Fall kann man aber möglichst zeitnah nach der Abmeldung das Kennzeichen online reservieren lassen. Alternativ kann die Reservierung auch direkt bei der Zulassungsbehörde – im Rahmen der Außerbetriebsetzung – vorgenommen werden. Für drei Monate ist das Kennzeichen reserviert, wenn es für ein anderes Fahrzeug verwendet werden soll. Ein Anspruch auf eine Zuteilung des reservierten Kennzeichens besteht aber nicht.