Stellplätze

Pankow will spezielle Parkplätze für Kleinstwagen

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S. Flatau und I. Jürgens

Foto: Kalaene Jens / picture-alliance / ZB

Die Pankower SPD-Fraktion plant, neue Stellplätze für Kleinstwagen zu errichten. Die Plätze eignen sich lediglich für Fahrzeuge mit einer Länge von höchstens 3,75 Metern. Vom ADAC hagelt es Kritik.

Parkplätze in der Innenstadt sind ein äußerst knappes Gut. Der Antrag der Pankower SPD-Fraktion, durch die Anordnung von quer zur Fahrbahn ausgerichteten Stellplätzen das Angebot zu erhöhen, könnte also auf viel Zustimmung stoßen. Trotzdem sorgt der jüngst in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) gestellte Antrag für Aufregung: Die neu geschaffenen Stellplätze sollen nur für Kleinstwagen mit einer Länge von höchstens 3,75 Metern zur Verfügung stehen. Die weitaus meisten in Berlin angemeldeten Fahrzeuge sind jedoch deutlich länger: Schon ein VW Golf, ein Ford Focus oder ein Opel Astra bringen es auf knapp 4,5 Meter.

Auf den Mini-Parkplätzen könnten dagegen kleine Autos abgestellt werden, wie etwa der Citroen C-Zero (3,47 Meter), der BMW Mini (3,69 Meter), der Fiat 500 (3,55 Meter) oder der Smart fortwo (2,69 Meter). Eingereicht hat den Antrag der Verkehrsexperte der Pankower SPD, Roland Schröder. Auslöser für seine Idee der verkürzten Stellplätze ist die Umgestaltung der Dietrich-Bonhoeffer-Straße.

Dort sind nach Schröders Angaben 53 der vormals 150 Stellplätze weggefallen. Durch die Schaffung von Querparkplätzen könne man diesen Verlust wieder ausgleichen, so der Bezirkspolitiker. Für Feuerwehreinsätze muss jedoch genügend Platz auf der Fahrbahn bleiben.

Rechtliche Fragen offen

Deshalb die Idee der „Mini-Stellplätze“. Sie berücksichtige auch die vielen Car-Sharing-Firmen, die ihren Kunden vor allem Kleinfahrzeuge anbieten, sagt Schröder. Vorstellbar sei, dass ein Modellversuch mit den Quer-Stellplätzen für kleine Autos in den Parkzonen von Prenzlauer Berg durchgeführt wird. „Weil die Zonen intensiv kontrolliert werden, kann man auch sicherstellen, dass auf den kürzeren Parkplätzen auch wirklich kürzere Fahrzeuge stehen.“ Die erste Hürde hat Schröders Antrag in der BVV bereits genommen: Er wurde in den zuständigen Verkehrsausschuss zur weiteren Prüfung überwiesen.

Auch das Bezirksamt beschäftigt sich damit. „Ich lasse diesen Antrag gerade in der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks prüfen“, sagte Pankows Stadtrat für Bürgerservice, Torsten Kühne (CDU). Man werde sich auch mit der Verkehrslenkung Berlin in Verbindung setzen, um sich rückzuversichern. Es müsse festgestellt werden, ob eine gesonderte Anordnung von Parkplätzen mit einer Höchstlänge überhaupt möglich sei. „Ich könnte mir vorstellen, dass das mit geltendem Recht nicht vereinbar ist.“ Man könne nicht einen Parkplatz für Fahrzeuge mit bestimmter Länge anordnen. „Entweder eine Fläche ist ein Parkplatz – oder sie ist es nicht.“ Es gebe nur eine Ausnahme – die Parkplätze für Behinderte, die besonders gekennzeichnet sind. „Alles andere sind öffentlich zugängliche Parkplätze, auf die sich jeder mit seinem Auto stellen kann.“ Mit dem Antrag solle kleinen Fahrzeugen das Querparken erlaubt werden, während längere Autos nur längs parken dürften. Das Ansinnen – den vorhandenen, begrenzten Parkraum möglichst effektiv zu nutzen – sei verständlich, so Kühne.

ADAC kritisiert die Idee

Ob weitere Innenstadtbezirke dem Beispiel Pankows folgen werden, ist noch offen. „Ich bin auf die rechtliche Einschätzung des Kollegen Kühne gespannt, allerdings skeptisch“, so der zuständige Stadtrat von Mitte, Carsten Spallek (CDU). „Eine charmante Idee – wenn es die Straßenverkehrsordnung zulässt“, signalisiert sein Amtskollege aus Charlottenburg-Wilmersdorf, Marc Schulte (SPD) zumindest Interesse. Im Hause des für den Verkehr zuständigen Stadtentwicklungssenators Michael Müller (SPD) zeigte man sich am Montag überrascht von dem Vorstoß aus Pankow. „Ein solcher Vorschlag ist uns unbekannt“, so Sprecherin Petra Rohland.

Mit Ablehnung reagierte dagegen der Automobilclub ADAC. „Eine Privilegierung beim Parken nach Fahrzeuggröße würde all die Autofahrer in ihrer Mobilität erheblich einschränken, die auf ein größeres Fahrzeug – insbesondere Familien – angewiesen sind und vorrangig Single-Haushalten zugute kommen“, kritisiert Jürgen Grieving vom ADAC. Das könne aber nicht das Ziel einer verträglichen und sozial gerechten städtischen Mobilität sein. In Parkhäusern können dagegen diejenigen Stellplätze, die nicht auf die Normbreite zuzuscheiden sind, durchaus kleiner ausfallen und extra für Kleinwagen ausgewiesen werden.

„Jede Privilegierung beim Parken führt automatisch zur Verknappung des verbleibenden Parkraums, und zwar zu Lasten der Allgemeinheit“, befürchtet Grieving. Durch die Reservierung des Parkraums für bestimmte Gruppen werde die Parkplatznot letztlich nicht beseitigt, sondern für die Nicht-Privilegierten zusätzlich verschärft. „Dies widerspricht dem Gemeingebrauch der Straße, der auch den ruhenden Verkehr umfasst“, so der Verkehrsexperte. Die Errichtung von Bewohnerparkregelungen in Stadtvierteln mit hohem Parkdruck sei deshalb sinnvoll, aber auch in diesen Gebieten müssen für Besucher noch Parkflächen vorhanden sein. „Welche Größe das Fahrzeug dabei hat, kann keine entscheidende Rolle spielen“, fordert der ADAC-Experte.