Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung in einem Neuköllner Jugendclub beantragen Grüne und SPD einen Missbilligungsantrag gegen die Jugendstadträtin Sarah Nagel (Linke). „Ihre verzögerte Kommunikation hat das Vertrauen in das Neuköllner Jugendamt und die Neuköllner Jugendeinrichtungen beschädigt. Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln sollte mit der Missbilligung ein deutliches Zeichen setzen, dass eine solche Amtsführung sich nicht wiederholen darf“, so Cordula Klein, Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, und Beate Bruker, Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion, in einer Pressemitteilung.
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Wie mehrfach berichtet, kam es auf dem Gelände des Neuköllner Jugendzentrums Wutzkyallee im Herbst vergangenen Jahres zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung einer 16-Jährigen. Wie Dokumente zeigen, soll eine Mitarbeiterin des Jugendamts versucht haben, die Übergriffe zu vertuschen – um die mutmaßlichen Täter wegen ihrer Migrationsgeschichte nicht zu stigmatisieren. Die zuständige Jugendstadträtin erfuhr erst am 2. März von den Vorkommnissen. Mittlerweile hat Nagel eine unabhängige Kommission eingesetzt, um die Vorgänge aufzuarbeiten. Dieser gehören Fachleute an, die sich mit Kinderschutz und dem Umgang mit sexualisierter Gewalt auskennen. Zwischenergebnisse sollen bis Ende Mai 2026 vorliegen.
Missbilligungsantrag statt Abwahl
„Ein Missbilligungsantrag ist quasi ein Schritt vor dem Abwahlantrag – der einen Abwahlantrag jedoch nicht ausschließt“, antwortet Tjado Stemmermann (Grüne) auf die Frage, warum man sich für einen Missbilligungs- und nicht etwa für einen Abwahlantrag entschieden habe. Einem Dringlichkeitsantrag zur Abwahl der Jugendstadträtin der CDU-Fraktion im März hatte lediglich die AfD zugestimmt.

„Wir beobachten genau, wie Sarah Nagel die Aufarbeitung vorantreibt. Das ist unser Maßstab“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen zur Berliner Morgenpost. „Denn wir sind der Überzeugung, dass eine umfassende Aufarbeitung aktuell für den Schutz der Kinder und Jugendlichen in Neukölln am meisten bringt“, betont Stemmermann.
In der nächsten Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 22. April wird über den Missbilligungsantrag abgestimmt. Ebenfalls Gegenstand der Sitzung wird ein erneuter Abwahlantrag der CDU-Fraktion sein. Abgestimmt wird über diesen allerdings erst im Mai, da ein Abwahlantrag gesetzlich geregelt erst nach zweimaliger Beratung erfolgen kann. Benötigt wird eine Zweidrittelmehrheit.
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Diesem zustimmen wird die Grünen-Fraktion Stand jetzt nicht: „Auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse sehen wir Fehler im Jugendamt Neukölln und bei der Stadträtin, die klar benannt werden müssen. Die Abwahl der Stadträtin hilft dem Kinderschutz und der Aufarbeitung allerdings überhaupt nicht, weshalb wir dem Abwahlantrag zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen werden.“ Ohnehin ist der Abwahlantrag symbolischer Natur. Nagel ist ab Sommer in Elternzeit.
Carla Aßmann, Co-Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, bezeichnet den Missbilligungsantrag in einer Mitteilung als „sachlich nicht gerechtfertigt“ und „politisches Manöver“. Die Vorwürfe zu Täterschutz und Strafvereitelung seien nachweisbar haltlos und mögliche Versäumnisse Gegenstand der Aufklärungskommission. „SPD und Grüne haben sich für eine Schmutzkampagne der CDU einspannen lassen und wollen jetzt der Aufklärungskommission vorgreifen“, urteilt Aßmann.







