Im Streit um die Körperwelten-Ausstellung unter dem Fernsehturm hat sich der Bezirksbürgermeister Christian Hanke (SPD) mit einem Schreiben an die Charité gewandt. Er will von dem Klinikum wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die medizinhistorische Sammlung präparierte Leichenteile zeigt.
„Wir haben keine Ahnung, wie die Rechtssituation der Exponate ist“, sagt Hanke. In seinem Gesundheitsamt gebe es keine Akte dazu. Möglicherweise seien aber zu DDR-Zeiten oder noch viel früher Vereinbarungen getroffen worden.
Grund für die Nachfrage ist, dass sich der Plastinator Gunther von Hagens und die Kuratorin Angelina Whalley auf die Charité-Ausstellung berufen, um die Genehmigung für ihre Körperwelten-Ausstellung zu bekommen. Hanke verweigert das unter Berufung auf das Bestattungsgesetz.
Körperwelten-Ausstellung: Gericht muss entscheiden
„Leichenteile müssen grundsätzlich bestattet werden“, sagt er am Donnerstag. Ausnahmen gebe es nur im Wissenschaftsbereich, wo das Sektionsgesetz greife. Aber auch dann dürften die präparierten Leichenteile nur einer beschränkten Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Studenten, gezeigt werden.
Am 16. Dezember wird der Fall vor Gericht verhandelt. Der Macher der Körperwelten-Ausstellung haben gegen das Verbot des Bezirks geklagt. Im Verfahren soll geprüft werden, ob die dauerhafte Ausstellung am Fernsehturm einer behördlichen Genehmigung bedarf.
Die Körperwelten-Schau war bereits 2001, 2009 und 2011 in Berlin zu sehen. Diese hätten bislang nie bestattungsrechtlich genehmigt werden müssen, argumentiert Angelina Whalley. Sie will die Ausstellung im Januar 2015 eröffnen.