Mitte

Bezirk will Museum für Körperwelten nicht genehmigen

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Foto: Massimo Rodari

Um das geplante Museum des Plastinators Gunther von Hagens am Fernsehturm droht ein Rechtsstreit. Das Gesundheitsamt will die Leichen-Ausstellung untersagen. Die Betreiberin prüft rechtliche Schritte.

Das geplante Körperwelten-Museum im Fernsehturm am Alexanderplatz kommt wahrscheinlich nicht zustande. Das Gesundheitsamt werde die Ausstellung voraussichtlich untersagen, sagte Mittes Bürgermeister Christian Hanke (SPD) am Donnerstag. Dies sei Anfang August auch der Betreiberin des geplanten Museums mitgeteilt worden. Bis zum heutigen Freitag habe sie Zeit, um sich dazu zu äußern. Dann werden Mittes Gesundheitsamt und Rechtsamt die Argumente prüfen. „Danach kommt der endgültige Bescheid. Ich rechne damit, dass wir in der nächsten Woche soweit sind“, sagte Hanke.

Gemäß dem Berliner Bestattungsgesetz müsse jede Leiche beerdigt werden, so die Begründung des Rathauschefs für die Ablehnung. „Wir haben auch Gerichtsurteile zitiert, dass Plastinate auch Leichen und Leichenteile sind.“ Er rechne damit, sagte Bürgermeister Hanke, dass die Betreiberin des Museums den Bescheid nicht akzeptieren werde. „Und dass es dann zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.“

Ausstellungsbetreiberin erwägt rechtliche Schritte

Das Museum des Plastinators Gunther von Hagens soll im Sockelbau des Fernsehturms eingerichtet werden, auf etwa 1200 Quadratmetern. Vorgesehen ist, dass 20 Körper und 200 Körperteile gezeigt werden. Von Hagens Frau, Angelina Whalley, ist die Kuratorin. Das Prüfverfahren zum Körperwelten-Museum sei noch gar nicht abgeschossen, sagte sie am Donnerstag auf Anfrage der Berliner Morgenpost. Die Haltung des Bezirks sei verwunderlich, denn die Ausstellung habe weltweit fast 40 Millionen Besucher gehabt und sei bereits drei Mal in Berlin gezeigt worden. Nun erwäge ein Berliner Bezirk, sie zu untersagen.

„Daraus ergibt sich fast zwangsläufig die Frage, ob Berlin wirklich noch die weltoffene, tolerante und innovative Weltstadt ist, für die sie sich gerne hält“, sagte Whalley, und fügte hinzu, dass das Bestattungsgesetz nicht auf die geplante Schau anwendbar sei. Dies sei in einem Rechtsgutachten nachgewiesen, das dem Bezirksamt Mitte vorgelegt werde. Sollte die Behörde ihre Meinung nicht ändern, dann werde man sich mit Rechtsanwälten über die nächsten Schritte beraten.

( saf )