Erfolg für die Bewohner des teilbesetzten Hauses an der Rigaer Straße 94 in Friedrichshain: Das Amtsgericht Kreuzberg hat die Klage auf Räumung einer Wohnung als unzulässig abgewiesen. „Die Klägerin ist in dem vorliegenden Rechtsstreit als nicht parteifähig anzusehen“, heißt es in einem Auszug der Urteilsbegründung, die Rechtsanwalt Henrik Solf auf Twitter veröffentlichte.

Das Gericht „bestätigt damit ein weiteres Mal die von den Bewohner*innen des Hauses vertretene Rechtsauffassung“, so Solf, der den beklagten Mieter vertritt. In der Rigaer 94 bezweifelt man bereits länger das Bestehen der Lafone Investments Limited, die als Eigentümerin auftritt. Bei der Gesellschaft mit Sitz im englischen Durham handele es sich um eine Briefkastenfirma, die nach dem Brexit nach deutschem Recht nicht existiert, hieß es stets aus der Bewohnerschaft.

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Das aus mehreren Flügeln bestehende Gebäude mit rund 30 Wohnungen gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene Berlins. Gewaltsame Zusammenstöße mit der Polizei rund um die „Rigaer 94“ gehören zur Tagesordnung. Die Lafone hatte gegen sämtliche Mieter Räumungsklage beim Amtsgericht Kreuzberg eingereicht und hatte im ersten Fall damit auch Erfolg.

Räumungsklage gegen Kneipe „Kadterschmiede“ zuletzt gescheitert

Zuletzt war die Lafone vor dem für Gewerbemietrecht zuständigen Berliner Landgericht gescheitert, das im März eine Räumungsklage gegen die Kneipe „Kadterschmiede“ ablehnte. Die 59. Zivilkammer wies sie als unzulässig zurück. Die Anwälte der Limited, die die Klage einreichten, hätten keine ausreichende Prozessvollmacht. Inhaltlich wurde in diesem Fall nicht darüber befunden, ob die Lafone einen Anspruch auf Herausgabe der Räume hat oder nicht. Die legte Widerspruch ein.