Seit rund zweieinhalb Jahren wohnen Flüchtlinge und Unterstützer in der Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg. Der Bezirk hatte wiederholt mit Räumung gedroht. Ein Gericht untersagte dies nun.

Die Bewohner der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg werden vorerst nicht von der Polizei geräumt. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht im Eilverfahren am Freitag entschieden. In dem Gebäude wohnen derzeit um die 20 Flüchtlinge und Obedachlose. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte die Bewohner vergangenen Februar in einem Schreiben unter Androhung einer Zwangsräumung aufgefordert, die Schule zu verlassen. Das Gericht erkannte eine rechtliche Grundlage für eine Räumung nicht an. Wie lange die Bewohner in der Schule bleiben können, ist jedoch noch nicht geklärt.

Das Ziel des Bezirks ist es nämlich, die Schule zu einem internationalen Flüchtlingszentrum umzubauen. „Wir werden den genauen Wortlaut der Entscheidung prüfen und dann entscheiden, wie wir uns weiterverhalten“, sagte Bezirkssprecher Sascha Langenbach der Berliner Morgenpost. Ein Gang vor die nächste Instanz oder andere rechtliche Schritte seien möglich.

Bleiberecht nur bei Einspruch

Die Gerhart-Hauptmann-Schule wird seit Ende 2012 bewohnt. Nur die Bewohner, die gegen die Klage des Bezirks Widerspruch eingelegt haben, können nun weiterhin im Schulgebäude wohnen. Zuletzt waren im März Vertreter der Diakonie und der Opferberatung „Reach Out“ in der Schule gewesen – auch um den Bewohnern alternative Unterkünfte anzubieten. Diese lehnten die Flüchtlinge jedoch ab. „Die Situation in der Schule ist schlimm,“ sagte „Reach Out“-Mitarbeiterin Sanchita Basu der Berliner Morgenpost. So habe im März die Heizung in der Aula nicht funktionier und es mangelte teilweise an fließendem Wasser. „Der Bezirk verhält sich wie ein Vermieter, der seine Mieter loswerden will“, sagte Basu.

„Hartes Stück“

Dass die Situation so nicht bleiben kann, darüber besteht auch in der Politik Einigkeit. Doch wie sie verändert werden soll, ist weiterhin unklar. Der Berliner CDU-Abgeordnete Kurt Wansner sagte der Morgenpost das Urteil sei für ihn ein „hartes Stück“, weil der Bezirk nun weiterhin für die Kosten der Duldung aufkommen müsse. „Es können nicht einige bevorzugt werden, nur weil sie vehementer ihre Rechte eingefordert haben als andere“, so Wansner.

Fabio Reinhardt von der Piratenpartei begrüßte dagegen die Gerichtsentscheidung . „Der Bezirk denkt gerade sehr bürokratisch und nicht politisch“. Die Rechtsverfahren würden lediglich Kosten verursachen. Ergebnisse könne man nur gemeinsam am Verhandlungstisch erzielen.