Vier Bewohner der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg dürfen das von Flüchtlingen besetzte Gebäude an der Ohlauer Straße nicht mehr betreten. Ihnen sei am Freitag mitgeteilt worden, dass ihre Hausausweise ungültig seien, sagte Sascha Langenbach, Sprecher des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, am Sonnabend der Berliner Morgenpost. Auf einem einschlägig bekannten linken Internetportal war von einer „stillen Räumung“ die Rede.
Langenbach wies das zurück. Vielmehr seien die Bewohner der ehemaligen Schule am 20. Februar schriftlich aufgefordert worden, innerhalb eines Monats aus dem Gebäude auszuziehen. Einige Flüchtlinge seien dem nachgekommen, erklärte Langenbach. Wie viele, könne er nicht sagen. Das Bezirksamt weiß auch nicht mit Sicherheit, wie viele Flüchtlinge sich tatsächlich noch in dem Gebäude aufhalten. Noch im Februar ging man von 40 Besetzern aus. 24 Flüchtlinge hätten über ihre Anwälte fristgerecht Widerspruch gegen die Aufforderung zum Auszug eingelegt, erklärte der Bezirksamtssprecher. Sie dürften daher zunächst bleiben.
Keinen Widerspruch eingelegt
Die vier Bewohner, die nun des Hauses verwiesen wurden, haben nach Langenbachs Angaben weder Widerspruch eingelegt, noch seien sie bis 19. März freiwillig aus der Schule ausgezogen. Das Gelände ist abgesperrt und wird rund um die Uhr von einem Sicherheitsdienst bewacht. Die Bewohner sind alle beim Bezirksamt registriert und haben Hausausweise. Nur sie dürfen das Gebäude betreten. Die vier Betroffenen hätten am Freitag das Areal verlassen, so Langenbach. Als sie zurückkamen, sei ihnen unter Berufung auf die nunmehr ungültigen Hausausweise der Zutritt verwehrt worden. Ihnen sei ihre persönliche Habe ausgehändigt worden, außerdem hätten sie Gutscheine für drei Hostelübernachtungen bekommen. Der Bezirksamtssprecher geht davon aus, dass nun noch 24 Flüchtlinge in dem Gebäude wohnen.
Im November vergangenen Jahres wollte das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg die Polizei um die Räumung der Schule bitten. Der Bezirk muss jeden Monat rund 150.000 Euro für den Wachschutz, der mögliche neue Besetzer fernhalten soll, aber auch für Wasser, Strom, Heizung und Müllabfuhr bezahlen. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte in einem Eilverfahren allerdings die Räumung bis auf Weiteres. Grund war die zwischen Bezirk und Besetzern im Sommer vergangenen Jahres abgeschlossene Duldungsvereinbarung. Diese beinhalte möglicherweise ein Nutzungsrecht. Drei Verfahren, in denen Flüchtlinge auf ihr Nutzungsrecht an dem Gebäude pochen, sind vor dem Verwaltungsgericht anhängig. Wann das Gericht endgültig entscheidet, steht derzeit nicht fest.



