Flüchtlinge

Besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule darf nicht geräumt werden

Foto: Britta Pedersen / dpa

Überraschende Wende in Kreuzberg - die besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule darf vorerst nicht geräumt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die von Flüchtlingen besetzte Gerhart-Hauptmann-Schule in Berlin-Kreuzberg darf vorerst nicht geräumt werden. Das habe das Berliner Verwaltungsgericht in einem Zwischenbescheid betont, sagte ein Sprecher des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg am Freitag. Das Gericht verwies demnach auf das letzte Abkommen zwischen den Flüchtlingen und dem Bezirk, das möglicherweise ein Nutzungsrecht beinhalte.

Bezirkssprecher Sascha Langenbach sagte: „Wir warten ein Urteil ab. Bis dahin gibt es keine Räumung.“ Mitte nächster Woche gibt es dazu beim Verwaltungsgericht eine Anhörung.

( dpa )