Die einen hielten es für einen Offenbarungseid der Politik. Andere sprachen von einem unnötigen und völlig überzogenen Aufmarsch der Staatsgewalt: Elf Tage lang hatte die Polizei die Straßen rund um das von Flüchtlingen und linken Aktivisten besetzte Gebäude der früheren Gerhart-Hauptmann-Schule abgesperrt, weil das Bezirksamt die Bewohner zum Auszug bewegen wollte. Für die Anwohner hieß das: elf Tage Personenkontrollen, elf Tage Sirengeheul, elf Tage Sprechchöre von Demonstranten.

Sie haben es überstanden. Einige Flüchtlinge sind zwar noch immer in der Schule, und eine endgültige Lösung ist für sie nicht gefunden. Zunächst einmal ist aber wieder Ruhe eingekehrt an der Ohlauer Straße. Die Polizei ist weg und die Demonstranten auch. Und dennoch: Für die Geschäftsleute ist der Ärger noch längst nicht vorbei. Denn für sie bedeutete der Kreuzberger Ausnahmezustand elf Tage fast keine Kunden und elf Tage fast keinen Umsatz. Die entgangenen Einkünfte wollen sie nun vom Land oder vom Bezirk zurückhaben – wenn es sein muss, wollen sie dafür auch vor Gericht gehen.

Zum Beispiel der Köftegrill „Alamut“. Während der Chaostage blieb der Laden praktisch leer – und die Inhaber Isa und Arman Öztürk mussten um die 80 Kilogramm Fleisch wegwerfen. Zwei- bis dreitausend Euro Umsatz sind den Brüdern damit entgangen. Geld, auf das sie nicht so einfach verzichten können. Geld, das sie sich nun vom Bezirksamt zurückholen wollen – wenn es sein muss auch mit einer Klage.

Juristin sieht Erfolgschancen einer Klage

Auch Hasan Mahmoud will, wenn es nicht anders geht, klagen. Sein Laden ist voller Wasserpfeifen – und es sind mehr, als dem Geschäftsmann lieb ist. Einige wollte er eigentlich an zwei Großkunden verkaufen. Am Telefon war er sich mit den Interessenten, die damit ihre Cafés ausstatten wollten, auch schon handelseinig. Dann aber kamen die Polizisten, die Demonstranten und die Absperrungen. Und weil Mahmouds Kunden nicht in den Laden konnten, um die Pfeifen persönlich in Augenschein zu nehmen, kauften sie die guten Stücke bei einem Konkurrenten.

„Das Bezirksamt hat mir zum Ausgleich angeboten, ich könnte einen Stand bei dem Volksfest am 1. Mai bekommen“, erzählt Mahmoud. Aber das sei lächerlich, findet er. „Wenn ich will, würde ich da doch sowieso einen Stand bekommen.“ Wie er einen Ausgleich für die entgangenen Einnahmen bekommen könnte, will Mahmoud nun juristisch prüfen lassen. Die Rechtsanwältin Ines Berger hat schon ein Mandat eines Betroffenen erhalten. „Ich sehe da durchaus Erfolgsaussichten“, sagt Berger. In anderen Bundesländern hätten Geschäftsleute in vergleichbaren Fällen jedenfalls Zahlungen erhalten.

Bei der Frage, wer den Gewerbetreibenden Geld zahlen muss, zeichnet sich allerdings ein ähnliches Kompetenzchaos ab, wie bei der Auseinandersetzung um die Zuständigkeit für die ehemals sogar mehr als 200 Besetzer des einstigen Schulgebäudes. Immerhin: Peter Beckers, Wirtschaftsstadtrat des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, versichert, für den Ärger der Geschäftsleute „durchaus Verständnis“ zu haben. Bereits am Freitag vergangener Woche hatte er ein „Informationstreffen“ organisiert. 19 Gewerbetreibende, die von den Absperrungen betroffen waren, hatten sich zuvor bei ihm gemeldet. „Ich will diese Leute jetzt nicht ewig hinhalten“, sagt Beckers. Aber: Man könne auch nicht einfach die Geldschatulle öffnen. Eine Entschädigung könne es nur geben, wenn die Auszahlung der Landeshaushaltsordnung entspreche. Man müsse die Regeln beachten, sagt Beckers. „Und unserer Rechtsauffassung nach ist hier das Land gefragt.“

Rechtsgrundlage für einen finanziellen Ausgleich sei das „Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin“. Verantwortlich für die Prüfung sei die Senatsverwaltung für Finanzen – von der am Montag keine Stellungnahme zu erhalten war. Falls die Finanzverwaltung sich für nicht zuständig erkläre, so Beckers weiter, werde der Bezirk prüfen, ob er eine Entschädigung auszahlen könne. Dies sei aber keine politische, sondern eine rein rechtliche Entscheidung.

Gebäudebesetzung: Teurer Polizeieinsatz

Wer auch immer die Kosten letztlich übernimmt – eine kostspielige Angelegenheit war das Hilfsersuchen des Bezirks an die Polizei in jedem Fall. Allein die Personalkosten des Einsatzes beliefen sich nach Polizeiangaben auf etwa fünf Millionen Euro. Hinzu kommen mehrere Hunderttausend Euro für An- und Abreise, Übernachtung und Verpflegung der Polizisten aus anderen Bundesländern. Wer diese Kosten trägt, ist unklar. Die Innenverwaltung wollte prüfen, ob der Bezirk zumindest einen Teil davon übernehmen muss.

Streit gibt es auch bei der Frage, wer für den Lebensunterhalt der etwa 40 in der Schule verbliebenen Flüchtlinge aufkommen soll. Nach tagelangen Verhandlungen und nach der Drohung, das Gebäude zur Not auch gewaltsam räumen zu lassen, hatte der Bezirk ihnen zugestanden, zunächst darin bleiben zu können. Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hatte daraufhin klargestellt, dass die Landeskasse in diesem Fall nicht für die Flüchtlinge aufkommen werde.

Mehr Klarheit besteht bei den Gebäudekosten, die durch die Besetzung entstanden sind. Diese muss der Bezirk zahlen. Von Dezember 2012 bis Ende Mai 2014 kamen dafür rund 251.000 Euro zusammen. Fast die Hälfte der Summe sei für Strom, Wasser, Winterdienst, Straßenreinigung und Heizung ausgegeben worden, wie Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) auf Anfrage der CDU mitteilte. Für die Müllbeseitigung fielen 26.000 Euro an, je 44.000 Euro für Brandschutztechnik und Reparaturen. Für den Sicherheitsdienst, der im Februar beauftragt wurde, zahlte das Amt etwa 31.000 Euro im Monat. Außerdem seien dem Bezirksamt Mieteinnahmen in Höhe von 112.000 Euro wegen der Besetzung entgangen, sagte Stadtrat Panhoff.