Der Betrieb der Waldbühne muss nicht ausgeschrieben werden. Das hat am Donnerstag das Kammergericht Berlin entschieden und ein Urteil des Landgerichts vom Juni vergangenen Jahres geändert. Damit hat sich in dem Rechtsstreit die Senatssportverwaltung durchgesetzt. Sie kann nun einen neuen Pachtvertrag mit dem Bremer Unternehmen CTS Eventim abschließen. Dieses war seit 2009 Pächterin der Waldbühne, der Vertrag lief aber Ende vergangenen Jahres aus.
Innen- und Sportsenator Frank Henkel (CDU) wollte die Zusammenarbeit mit den Bremern fortsetzen und hielt eine Ausschreibung für nicht notwendig. Dagegen gingen die Mitbewerber Deutsche Entertainment AG (Deag) und Concert Concept juristisch vor. Vorstandsvorsitzender der Deag ist der Berliner Konzertveranstalter Peter Schwenkow. Gegen das Urteil des Kammergerichts ist keine Revision möglich.
Rückblick: 1981 hatte Peter Schwenkow gemeinsam mit einem Geschäftspartner die exklusiven Nutzungsrechte für die Arena erworben und sie aus ihrem langjährigen Dämmerzustand geweckt. Er betrieb sie 28 Jahre lang, bis 2008. Dann entschied die Sportverwaltung, zu deren Fachvermögen der Olympiapark und damit auch die Waldbühne gehören, den Betrieb auszuschreiben. Der damalige Innen- und Sportsenator Ehrhart Körting (SPD) erhoffte sich dadurch eine bessere Auslastung des beliebten Amphitheaters. Den Zuschlag bekam CTS Eventim.
Pächter muss keine Konzerte veranstalten
Als Schwenkow im Frühjahr 2014 erfuhr, dass die Sportverwaltung mit der Waldbühnen-Pächterin über einen neuen Vertrag spricht, erwirkte er eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, die den Abschluss eines Vertrages mit CTS Eventim vorerst untersagte. Die Senatssportverwaltung legte dagegen Widerspruch ein. Im Juni bestätigte das Landgericht die einstweilige Verfügung vom April (Aktenzeichen 9O186/14) und gab damit Schwenkow und seiner Forderung nach einer transparenten öffentlichen Ausschreibung recht. „Ich habe die Waldbühne damals im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens verloren. Da muss man mir doch bitte die Chance einräumen, dass ich mich an einer neuen Ausschreibung beteiligen kann“, sagte Schwenkow damals.
Doch das Kammergericht folgte dem Landgericht nicht, der Zivilsenat unter dem Vorsitzenden Richter Heinz Hawickhorst änderte das Landgerichtsurteil und hob die einstweilige Verfügung auf. Die Deag wechselte vom juristischen Sieger in die Rolle des Unterlegenen. In der mündlichen Verhandlung hatte Hawickhorst zuvor erklärt, der Pachtvertrag stelle keine Dienstleistungskonzession dar. Diese würde laut EU-Recht eine Ausschreibung erfordern. Nach dem Vertrag sei der Pächter jedoch nicht verpflichtet, eine bestimmte Dienstleistung für das Land Berlin zu erbringen. Er sei lediglich verpflichtet, Pacht zu zahlen. Das heißt im Klartext: Selbst wenn der Pächter dort gar keine Konzerte oder andere Events veranstalten würde, wäre das juristisch nicht zu beanstanden.
Frage der politischen Verantwortung
Auch kartellrechtlich konnte angesichts der mehrjährigen Verpachtung die Richter keine Notwendigkeit zur Ausschreibung erkennen. Eine marktbeherrschende Stellung des Landes Berlin bestehe nicht. Dem Pächter sei schließlich freigestellt, welche Art von Konzerten er in der Waldbühne anbietet. Auch der Markt zwischen Pächter und Event-Veranstaltern sei nicht berührt. Diese könnten auf andere Hallen in Berlin oder, wenn es unbedingt eine Open-Air-Veranstaltung sein soll, auf andere Städte ausweichen.
Hawickhorst machte deutlich, dass das Kammergericht den Pachtvertrag ausschließlich in rechtlicher Hinsicht zu prüfen habe. Ob „man sich als Bürger andere Vorstellungen macht“ und unter Gesichtspunkten der Transparenz eine Ausschreibung für geboten erachtet, sei „eine Frage der politischen Verantwortung“, so der Vorsitzende Richter. Es sei Aufgabe des Parlaments, der Verwaltung „auf die Finger zu schauen“, aber nicht die des Gerichts.
Peter Schwenkow sagte, er sehe sich „politisch ausgetrickst“. Nun werde der zuständige Senator den Pachtvertrag wohl an ein Unternehmen geben, das nicht aus Berlin komme.
Daniel Rothammer, Prokurist der Deag, nannte die Sicht der Richter „lebensfremd“. Wer die Waldbühne pachte, habe de facto sehr wohl eine Betriebspflicht. Angesichts ihrer Beliebtheit und ihrer besonderen Stellung im Gefüge der Berliner Konzertarenen sei auch von einer marktbeherrschenden Stellung auszugehen. Die Senatssportverwaltung begrüßte, dass das Kammergericht zur selben Rechtsauffassung gelangt sei wie sie. Der Vertrag zur weiteren Nutzung der Waldbühne könne nun zwischen dem Land Berlin und der CTS Eventim abgeschlossen werden. Diese habe viele attraktive Veranstaltungen in die Stadt geholt und die Waldbühne zu einem Besuchermagneten entwickelt.





