Der Rechtsstreit um die Waldbühne in Charlottenburg geht in die nächste Runde. Das Berliner Kammergericht wird sich am 22. Januar mit der Frage beschäftigen, ob der Betrieb der beliebten Freiluftkulturarena ausgeschrieben werden muss oder ob die Senatssportverwaltung einen neuen Pachtvertrag mit dem jetzigen Betreiber, der CTS Eventim AG aus Bremen, abschließen darf. Wie eine Sprecherin des Gerichts der Berliner Morgenpost auf Anfrage mitteilte, ist für diesen Tag eine mündliche Verhandlung anberaumt.

Der Pachtvertrag mit CTS Eventim läuft Ende dieses Jahres aus. Die von Senator Frank Henkel (CDU) geführte Senatssportverwaltung, zu deren Fachvermögen der Olympiapark und damit auch die Waldbühne gehören, wollte die Zusammenarbeit mit den Bremern fortsetzen und einen neuen Vertrag vereinbaren. Dagegen gingen die Mitbewerber Deutsche Entertainment AG (DEAG) und Concert Concept juristisch vor. Vorstandsvorsitzender der DEAG ist der Berliner Konzertveranstalter Peter Schwenkow.

Im April dieses Jahres errang Schwenkow einen ersten Sieg. Er erwirkte einen Beschluss des Landgerichts Berlin, der den Abschluss eines Pachtvertrages mit CTS Eventim vorerst untersagte. Die Sportverwaltung legte dagegen Widerspruch ein. Im Juni setzten sich dann DEAG und Concert Concept ein zweites Mal vor dem Landgericht durch. Die Kammer bestätigte die einstweilige Verfügung vom April (Aktenzeichen 9 O 186/14) und gab damit Schwenkow und seiner Forderung nach einer transparenten und diskriminierungsfreien öffentlichen Ausschreibung recht.

Schwenkow betrieb Waldbühne 28 Jahre lang

CTS Eventim, seit 2009 Pächterin der Waldbühne, bekam den Zuschlag damals nach einer Ausschreibung der Senatssportverwaltung. Der seinerzeit zuständige Innen- und Sportsenator Ehrhart Körting (SPD) erhoffte sich dadurch eine bessere Auslastung des Amphitheaters. Zuvor hatte Schwenkow im März 1981 mit einem Partner die exklusiven Nutzungsrechte für die Arena erworben und sie aus ihrem langjährigen Dämmerzustand geweckt. 28 Jahre lang betrieb er sie, bis Ende 2008. „Ich habe die Waldbühne damals im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens verloren. Da muss man mir doch bitte die Chance einräumen, dass ich mich an einer neuen Ausschreibung beteiligen kann“, begründete Schwenkow seinen juristischen Vorstoß der Morgenpost.

Die Senatssportverwaltung hält eine Ausschreibung des Vertrages dagegen nicht für notwendig. „Eine Ausschreibung ist rechtlich nicht vorgeschrieben, da es sich um einen reinen Pachtvertrag handelt“, sagte Verwaltungssprecher Stefan Sukale dazu bereits im Sommer. Die Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Pächter laufe reibungslos, die Konditionen seien sehr günstig für das Land Berlin.

Berlin betreibt die Waldbühne vorübergehend selbst

Um grundsätzlich juristisch zu klären, ob ein solcher Pachtvertrag ausgeschrieben werden muss, habe die Behörde gegen den Beschluss des Landgerichts Berufung eingelegt, erklärte Sukale. Deshalb ist nun das Kammergericht am Zug. Aus Kreisen der Innenverwaltung verlautete allerdings, die grundsätzliche Klärung sei nicht der einzige Grund für die Berufung. Vielmehr verfolge Senator Henkel das Ziel, mit dem jetzigen Partner weiter zusammenzuarbeiten.

Da der Vertrag mit CTS Eventim am 31. Dezember 2014 ende, werde das Land Berlin die Waldbühne vorübergehend selbst betreiben, teilte Sukale mit. Die Aufgabe werde den Mitarbeitern übertragen, die in der Sportverwaltung für den Olympiapark zuständig sind. Folgt das Kammergericht im Januar der Rechtsauffassung der Sportverwaltung, handelt es sich um eine kurze Episode. Lautet das Urteil auch dort, dass eine Ausschreibung notwendig ist, kann es gut und gern ein Jahr dauern, bis nach einem europaweiten Vergabeverfahren ein neuer Pächter gefunden ist.

Warum sucht Berlin überhaupt einen Betreiber?

In dem Zusammenhang stellten politische Beobachter die Frage, warum der Senat überhaupt einen Betreiber für die Waldbühne suche. Immerhin gebe es mit der Olympiastadion GmbH ein landeseigenes Unternehmen „gleich nebenan“, in dem Know-how für die Akquise und Durchführung großer Veranstaltungen, auch Konzerte, ebenso vorhanden sei wie personelle Kapazität.

Für den Sprecher der Innen- und Sportverwaltung ist das allerdings keine Alternative. Das Land Berlin könne die Waldbühne nicht dauerhaft selbst betreiben, sagte Stefan Sukale der Berliner Morgenpost. Zum einen müsste dazu erst geeignetes Personal eingestellt werden, zum anderen sei das nach den Regeln der Aufgabenkritik in der Verwaltung nicht geboten.

Der Koalitionspartner der CDU war von der Idee überrascht. Mit dem Gedanken einer Rekommunalisierung der Waldbühne habe sich die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus bislang nicht beschäftigt, erklärte deren wirtschaftspolitischer Sprecher, Frank Jahnke, zugleich Vorsitzender des Kulturausschusses. Ramona Pop, Grünen-Fraktionsvorsitzende im Landesparlament, winkte bereits ab: „Das Land Berlin als Konzertstättenbetreiber kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen“, sagte sie. Das Geschäft sei „nicht einfach“, dafür brauche der Senat einen vertrauenswürdigen Partner. Die Grünen hatten sich stets dafür ausgesprochen, den Betrieb der Waldbühne auszuschreiben.

Frage nach der Grundlage

Peter Schwenkow stört sich unterdessen daran, dass CTS Eventim noch Konzertbuchungen für den Spielplan der Waldbühne 2015 betreut hat. Das sei zwar rechtlich wohl nicht zu beanstanden, aber es habe in seinen Augen ein „Geschmäckle“, befand der DEAG-Vorstandsvorsitzende und beklagte „Vorfestlegungen“. Es stelle sich die Frage nach der rechtlichen Grundlage. Behördensprecher Sukale bestätigte, dass der jetzige Betreiber während der Laufzeit des gültigen Pachtvertrages Verträge für das Jahr 2015 abgeschlossen habe. Das sei wegen der langfristigen Planung von Konzerten gar nicht anders möglich.

Schwenkows Unternehmen selbst schloss auch Verträge für die Waldbühne ab. Im kommenden Jahr spielen dort in seinem Auftrag die Berliner Philharmoniker sowie Stargeiger David Garrett.