51 Prozent der Deutschen sind gegen die Vergesellschaftungspläne einer möglichen rot-grün-roten Koalition in Berlin. Das geht aus einer Civey-Umfrage im Auftrag der Berliner Morgenpost hervor. Demnach bewerten 43 Prozent der Befragten den Plan, Wohnungsbestände privater Immobilienunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen gegen Entschädigung zu vergesellschaften, als „sehr negativ“. Acht Prozent als „negativ“. 31 Prozent bewerten die Pläne als „sehr positiv“ oder „positiv“, 18 Prozent der Befragten sind „unentschieden“.

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Besonders groß ist die Ablehnung unter Wählern der AfD (81 Prozent), der FDP (68 Prozent) und der Union (67 Prozent). Die Zustimmung ist am deutlichsten unter Wählern der Linken (75 Prozent). Bei den Grünen sind 55 Prozent dafür, bei der SPD 50 Prozent.
Vergesellschaftung ja oder nein? Unterschiede nach Alter und Regionen
Generell kann festgehalten werden: Je jünger die Befragten, umso wahrscheinlicher wird eine Zustimmung zu den Vergesellschaftungsplänen. 64 Prozent der Befragten, die 50 Jahre oder älter sind, bewerten die Pläne als „negativ“. Unter den 18- bis 29-Jährigen lehnen nur 23 Prozent sie ab. Bei den 30- bis 39-Jährigen sind es 30 Prozent. In beiden Altersgruppen überwiegt die Zustimmung. Das ändert sich erst bei der Kohorte der 40- bis 49‑Jährigen.
Auch regional lassen sich Unterschiede erkennen. Dabei gilt generell: Im Osten fällt die Zustimmung zur Vergesellschaftung tendenziell größer aus, im Süden – in Baden-Württemberg und Bayern – sowie im Norden, in Schleswig-Holstein, ist die Ablehnung besonders groß. So bewerten in Berlin 39 Prozent der Befragten die Pläne positiv und 45 Prozent negativ, während in Bayern 27 Prozent dafür und 54 Prozent dagegen sind.
Die Hälfte der Deutschen ist für ein Verbot der Vergesellschaftung durch die Bundesregierung
Weitestgehend analog werden die Pläne der Bundesregierung bewertet, die geplante Vergesellschaftung per Gesetz zu verhindern. 49 Prozent finden das „sehr positiv“ oder „eher positiv“. 29 Prozent „sehr negativ“ oder „negativ“. 22 Prozent sind unentschieden. Bei Parteizugehörigkeit, Alter und regionaler Verortung decken sich die Ergebnisse weitgehend mit den Antworten auf die erste Frage. Interessant ist hier vor allem, dass 41 Prozent der SPD-Wähler für ein Verbot jenes Vorhabens sind, das ihre eigene Partei in Berlin mittragen will. Keine Partei ist in dieser Frage so gespalten wie die Sozialdemokraten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plant ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz. Eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen soll nur dann überhaupt möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit nachgewiesen wird. Alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, müssten zuvor nachweislich vollumfänglich ausgeschöpft sein. Entschädigungen sollen vor allem zum Verkehrswert erfolgen.

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Elif Eralp, hält das für verfassungswidrig. „Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben“, sagte sie dem ZDF. Auch Niklas Schenker, mietenpolitischer Sprecher der Linken, hält ein „reines Verhinderungsgesetz“ für „juristisch nicht haltbar“. Die Entschädigung müsse einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Eigentümer und der Allgemeinheit schaffen – und eine Überführung in Gemeinwirtschaft ermöglichen. mit dpa





