Das neue Berliner Abgeordnetenhaus ist etwas kleiner als direkt nach der Wahl am 20. September angenommen. Das geht aus dem offiziellen Wahlergebnis hervor, das der Landeswahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung feststellte. Demnach umfasst das Parlament 153 Sitze. Zunächst war die Wahlleitung von 158 ausgegangen.
Grund für die Veränderung ist ein Fehler bei der Übermittlung von Wahlergebnissen im Spandauer Wahlkreis 1, der bereits vor mehr als einer Woche bekannt geworden war. Eine Nachzählung ergab, dass dort der AfD-Kandidat Tommy Tabor die meisten Erststimmen und damit das Direktmandat bekam, nicht die CDU-Kandidatin Bettina Meißner.
News zur Berlin-Wahl 2026
Neuberechnung der Mandate amtlich
Mit Feststellung des Endergebnisses ist nun amtlich, dass nach Neuberechnung von Ausgleichs- und Überhangmandaten CDU, Grüne und SPD je einen Sitz weniger im Parlament haben als ursprünglich gedacht, die Linke sogar zwei. Auf Koalitionsmöglichkeiten hat die Änderung keine Auswirkungen.

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Bei der Wahl vor gut drei Wochen wurde laut amtlichen Ergebnis die Linke mit 25,7 Prozent stärkste Kraft. Dahinter folgen CDU (18,8 Prozent), AfD (16,3 Prozent), Grüne (14,3 Prozent) und SPD (12,1 Prozent). Im neuen Parlament entfallen auf die Linke 45 der 153 Sitze, auf die CDU 33 Sitze und auf die AfD 29 Sitze. Die Grünen haben 25 Abgeordnete und die SPD hat nach ihrem historisch schlechtesten Ergebnis 21 Mandate.
Rot-Grün-Rot hätte satte Mehrheit
Die bisher regierende CDU/SPD-Koalition hat damit ihre Mehrheit verloren. Die Linke will mit Grünen und SPD eine Dreierkoalition schmieden. Diese hätte 91 Sitze, das wären 14 mehr als die absolute Mehrheit. Möglich wäre auch eine Koalition von CDU, Grünen und SPD, deren Mandatszahl allerdings nur zwei Sitze über der absoluten Mehrheit läge.
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Der Landeswahlausschuss beschäftigte sich bei seiner Sitzung auch mit mehreren Eingaben von Bürgern beziehungsweise Parteienvertretern. In einem Fall wurde zum Beispiel kritisiert, dass für das komplizierte Berechnungsverfahren zur Verteilung der Mandate auf die Parteien keine ausreichende Rechtsgrundlage bestehe. Dem widersprach die Wahlleitung und verwies auf das Wahlgesetz.
Dem Landeswahlausschuss gehören Landeswahlleiter Stephan Bröchler, zwei Richter des Oberverwaltungsgerichts und sechs Wahlberechtigte an, die von Parteien benannt werden.
lth/dpa








