Nach der Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 müssen sich die Parteien möglicherweise auf eine gemeinsame Regierung einigen. Koalitionen sind dann notwendig, wenn keine Partei die absolute Mehrheit errungen hat. Dafür führen sie Koalitionsverhandlungen. Doch was genau passiert dabei und wie entsteht daraus ein neuer Berliner Senat?
Koalitionsverhandlungen: Parteien legen gemeinsame Ziele fest
Koalitionsverhandlungen sind Gespräche zwischen Parteien, die gemeinsam regieren wollen. Sie finden meist nach den Sondierungsgesprächen statt. Während es bei Sondierungen zunächst um die Frage geht, ob eine Zusammenarbeit grundsätzlich möglich ist, werden bei Koalitionsverhandlungen konkrete Inhalte vereinbart.
Die Parteien besprechen, welche politischen Ziele sie gemeinsam verfolgen wollen. In Berlin kann es dabei etwa um Wohnen, Verkehr, Bildung, Sicherheit und den Landeshaushalt gehen. Außerdem klären sie, welche Partei welche Senatsverwaltung übernimmt.
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Koalitionsvertrag legt Pläne der neuen Regierung fest
Die Ergebnisse werden in einem Koalitionsvertrag festgehalten. Darin steht, welche Vorhaben die künftige Regierung umsetzen will und welche Schwerpunkte sie setzt. Der Vertrag ist jedoch kein Gesetz. Für die Umsetzung müssen später das Abgeordnetenhaus oder die zuständigen Behörden entsprechende Entscheidungen treffen.
Nach Abschluss der Verhandlungen müssen die beteiligten Parteien dem Koalitionsvertrag zustimmen. Je nach Partei entscheidet darüber beispielsweise ein Parteitag. Erst danach wird die neue Regierung gebildet. Das Abgeordnetenhaus wählt den Regierenden Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin. Anschließend werden die Senatorinnen und Senatoren berufen. Ihre Ernennung muss vom Abgeordnetenhaus bestätigt werden.
Koalitionsverhandlungen können scheitern: Was dann passiert
Koalitionsverhandlungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und können scheitern. Dann können die Parteien eine andere Koalition prüfen oder versuchen, eine Minderheitsregierung zu bilden. Bis ein neuer Senat im Amt ist, führt der bisherige Senat die Regierungsgeschäfte weiter. Eine Neuwahl ist nicht automatisch die Folge. Dafür müsste sich das Abgeordnetenhaus unter den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen selbst auflösen.





