Es eilt. So steht es in roten Lettern auf einem an Innensenatorin Iris Spranger (SPD) adressierten Briefumschlag. Betreff ist der Verfassungsschutz, Absender sind die Berliner Grünen.

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Werner Graf, Spitzenkandidat für die Berlin-Wahl, und Ario Mirzaie, Sprecher für Strategien gegen Rechts, haben am Dienstag symbolisch ein Ergänzungskapitel zum Berliner Verfassungsschutzbericht in Sprangers Briefkasten geworfen. Der originale Bericht führt die AfD nämlich nicht – die Grünen sagen, zu Unrecht. Gestützt auf öffentlich einsehbare Quellen, wie Beiträge in sozialen Medien oder der Parteizeitung „Blauer Bote“, Anträge und Plenarprotokolle, kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Berliner AfD „intensiviert“ vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte.
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Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD 2025 als „gesichert rechtsextrem“ geführt, musste nach einer Klage aber eine Stillhaltezusage abgeben. Seithier gilt die Partei als „rechtsextremer Verdachtsfall“. Im Berliner Verfassungsschutzbericht von 2025 taucht die Partei nicht auf. Ob das Landesamt die Partei beobachtet oder nicht, ist nicht bekannt. Dabei steht der Weitergabe dieser Information an die Öffentlichkeit seit Monatsbeginn theoretisch nichts im Wege. Nach einer Gesetzesreform kann der Verfassungsschutz nun auch über Verdachtsfälle informieren. Genau das fordern die Grünen für die Berliner AfD.
„Bürgerliche Fassade“ der Berliner AfD
Spitzenkandidat Graf zeigte sich noch „geschockt“ von dem Ergebnis aus Sachsen-Anhalt, versprach aber, weiter für die Demokratie und all jene zu kämpfen, die nun Angst hätten. Von der Innensenatorin forderte er, aktiv zu werden. Es müsse darüber aufgeklärt werden, was die AfD vorhabe. „Im Bund, in Sachsen-Anhalt, aber auch in Berlin.“ Die Berliner AfD sei ein „Wolf im Schafspelz“. Die Partei gebe sich mit ihrer Spitzenkandidatin Kirstin Brinker eine „bürgerliche Fassade“, wolle die Schulen aber „umbauen“, setze auf „Segregation“, den Abbau von Inklusionsmaßnahmen und wolle Lehrern verbieten, Vielfalt zu lehren. Für Graf steht fest: „Diese Partei ist auch hier eine Gefahr.“
Sein Parteifreund Mirzaie, der das „Gutachten“ erarbeitet hat, ergänzte: „Falls die AfD ein Verdachtsfall des Verfassungsschutzes ist, muss die Innensenatorin dies auch öffentlich machen.“ Die Menschen hätten ein Recht darauf, zu erfahren, mit was für einer Partei sie es zu tun hätten. Die AfD „hierarchisiere“ die Gesellschaft. „Sie möchte Deutschen in unserer Stadt das Deutschsein absprechen, indem sie ein national-völkisches Verständnis von Deutschsein propagiert“, so Mirzaie.
Verfassungsschutz hält sich vor Berlin-Wahl zurück
Die Grünen verweisen außerdem auf personelle Kontinuitäten zwischen der „Jungen Alternative für Deutschland“ (JA) und der neuen Parteijugendorganisation „Generation Deutschland“. Die JA hatte sich aufgelöst, nachdem sie als gesichert rechtsextrem eingestuft worden war. Für eine personelle oder inhaltliche Distanzierung zwischen Vorgänger- und Nachfolgeorganisation sehen die Grünen keine Anhaltspunkte.
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Doch mit ihrer Forderung dürften die Grünen bei Spranger und dem Verfassungsschutz nicht durchdringen. Aus der Innenverwaltung hieß es bereits vor einigen Tagen auf Morgenpost-Anfrage, dass der Verfassungsschutz sich aktuell öffentlich nicht äußern werde. Das Neutralitätsgebot verbiete eine solche Stellungnahme so unmittelbar vor den Wahlen. Eine entsprechende Äußerung würde eine „staatliche Einwirkung in den Wahlkampf zugunsten oder zulasten einer politischen Partei“ darstellen, die dem im Grundgesetz geschützten Status einer Partei zuwiderliefe.






