Ein bisschen rechtfertigen mussten sich Grüne und Linke am Freitag dann doch. „Der Anschlag auf den CSD hat nichts mit den Instrumenten zu tun, die wir kritisieren“, stellte der innenpolitische Sprecher der Linken, Niklas Schrader, klar. „Hier muss aufgeklärt werden, warum bereits bestehende Instrumente der Observation im Fall des Attentäters nicht genutzt wurden.“

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Die Kritikpunkte am reformierten Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG), die die beiden Fraktionen nun in einer Normenkontrolle vor das Verfassungsgericht des Landes bringen, seien hingegen evident verfassungswidrig. Sie verstießen zudem gegen die Grundrechte und zentrale Aspekte des Datenschutzes. „Wir haben bis heute keine Antwort darauf bekommen, welche gesammelten Daten die Polizei wie verwenden will“, sagte der Innenexperte der Grünen, Vasili Franco. „So kann das Parlament seiner Kontrollfunktion nicht nachkommen.“
Klage am Freitag beim Berliner Verfassungsgericht eingereicht
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Jetzt also doch. Nachdem die Verfassungsklage der Oppositionsparteien gegen das Polizeigesetz in der aufgeheizten Stimmung nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) am 25. Juli zunächst verschoben wurde, soll nun kurz vor der Abgeordnetenhauswahl im September ein Zeichen gesetzt werden. Eingereicht wurde die Klage vom Berliner Rechtsanwalt David Werdermann, der bereits im Gesetzgebungsprozess als kritischer Gutachter auftrat. „Warnungen von Wissenschaft und Zivilgesellschaft wurden in den Wind gestoßen“, so Werdermann.
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KI-Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten soll bald starten
Fünf Punkte des angeblich „härtesten Polizeigesetzes“ Deutschlands, das die schwarz-rote Koalition im vergangenen Dezember verabschiedete, stoßen der Opposition und auch der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp besonders übel auf: Die KI-basierte Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten zählt ausdrücklich dazu. Sie soll noch in diesem Monat am Kottbusser Tor in Kreuzberg starten.
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Zudem die Quellen-Telekommunikationsüberwachung mittels Spähsoftware, die biometrische Datenanalyse im Internet und auf Social Media, die Nutzung der dadurch gesammelten Daten für das Training von KI und die Möglichkeit, Big-Data-Analysen durch umstrittene Softwares wie Palantir durchzuführen.
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Schrader kritisierte die naive Haltung der CDU und von Teilen der SPD im Hinblick auf zukünftige, möglicherweise autoritäre Regierungen, die diese Instrumente auch zur Unterdrückung der Bevölkerung nutzen könnten. „Wir sind nicht grundsätzlich gegen digitale Mittel für die Polizei, wohl aber für die Einhegung und Begrenzung dieser Mittel“, sagte der Linkenpolitiker.
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Linke und Grüne hoffen nicht allein auf Koalitionsverhandlungen
Es wird wohl bis zu zwei Jahre dauern, bis über die Klage entschieden wird. Sie wurde nicht im Eilverfahren eingereicht – damit hat sie auch keine aufschiebende Wirkung für das Gesetz, das weiter angewendet werden kann.
Wir haben bis heute keine Antwort darauf bekommen, welche gesammelten Daten die Polizei wie verwenden will.
Vasili Franco, Innenpolitischer Sprecher der Grünen
Aber warum überhaupt den Weg der Verfassungsklage gehen, wenn sich die Mehrheiten im Abgeordnetenhaus im September wohl ohnehin ändern werden? Grüne und Linke sind realistisch genug, zu wissen, dass sie sehr wahrscheinlich mit einer der momentan regierenden Parteien in Koalitionsverhandlungen treten müssten, für die wiederum das Polizeigesetz ein Prestigeprojekt darstellt.
Auch wenn einzelne Teile des Gesetzes auf jeden Fall in Gesprächen zur Disposition gestellt werden sollen, ist eine komplette Umkehr vom eingeschlagenen Weg damit unwahrscheinlich. Zumal es Teile des neuen ASOG gibt – etwa die Fußfessel für verurteilte Frauenschläger –, die die Opposition durchaus mitträgt.
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Bundesweite Signalwirkung durch Klage erhofft
Es geht daher vielmehr um eine bundesweite Signalwirkung. Durch die Klage soll erreicht werden, dass eine finale Entscheidung fällt, wo verfassungsrechtliche Grenzen für die Polizei liegen, sagte Franco. Auch – so heißt es – um den Trend nach immer härteren Polizeigesetzen in ganz Deutschland zu überprüfen und notfalls zu stoppen.
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Berliner Polizeigewerkschaft übt massive Kritik

Kritik daran kam unmittelbar von der Berliner Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wer angesichts der alltäglichen Gefahren auf unseren Straßen und in den Wohnhäusern dieser Stadt ernsthaft meint, CDU und SPD haben den Bogen überspannt, sollte sich endlich mal aus seiner ideologischen Blase herausbewegen“, sagte Landesvizechef Thorsten Schleheider. „Berlin musste vor gut einem Monat einen weiteren terroristischen Anschlag erleben, bei dem eine Frau ihr Leben verloren hat und mehr als 30 Personen verletzt wurden.“
„Videoüberwachung hat keinen positiven Einfluss auf Kriminalität“
Die Berliner wollten Sicherheit und dass Polizei und Justiz Möglichkeiten besitzen, sie besser zu schützen. „Wer nicht akzeptiert, dass innere Sicherheit auch im Fokus einer zukünftigen Landesregierung eine der tragendsten Säulen darstellen muss, kann keine Verantwortung übernehmen“, so Schleheider. Tatsächlich hatte eine repräsentative Civey-Umfrage im Namen dieser Redaktion erst vergangene Woche ergeben, dass sich 70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner eher mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum wünschen als weniger.
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Ein Argument, das Linke und Grüne allerdings nicht gelten lassen wollen – zumal bei einem Befragungszeitraum derart kurz nach dem verheerenden Anschlag auf den CSD. „Mit Angst macht man keine gute Innenpolitik“, betonte Franco. Und Schrader ergänzte, dass mehr KI-basierte Videoüberwachung von der Politik zwar immer wieder als Lösung verkauft werde, diese aber bei einer wissenschaftlichen Betrachtung keinen positiven Einfluss auf Kriminalität habe. Und zudem fehleranfällig sei. Effektivere Kriminalitätsbekämpfung gelänge hingegen über ausreichende Investitionen in Prävention und soziale Projekte.

















