Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp hat die kurzfristigen Änderungen, die die schwarz-rote Regierungskoalition für die geplante Reform des Polizeigesetzes am Montag beschlossen hat, scharf kritisiert. In einer Stellungnahme, die dieser Redaktion vorliegt, schreibt Kamp: „Die Neuregelung bedarf einer grundlegenden Überarbeitung, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Einsatz selbstlernender Systeme bei der automatisierten Datenanalyse zu genügen“.

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Stein des Anstoßes sind insbesondere der flächendeckende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Polizei, der biometrische Gesichtsabgleich im Internet von Kontakt- und Begleitpersonen von gefährlichen Tatverdächtigen und die weitgehende Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen.

Meike Kamp: „Jedermann kann ins Visier der Polizei geraten“

Meike Kamp ist Datenschutzbeauftragte von Berlin.
Meike Kamp ist Datenschutzbeauftragte von Berlin.© FUNKE Foto Services | Reto Klar

Mit der Ausweitung der biometrischen Internetsuche werde „unverhältnismäßig“ in die Grundrechte vieler unbeteiligter Bürgerinnen und Bürger eingegriffen, zeigt sich Kamp überzeugt. Auch dass die Polizei bei der automatisierten Analyse ihrer gesammelten Daten bald selbstlernende KI-Systeme einsetzen darf, sieht sie kritisch. Im Ursprungsentwurf des Gesetzes war das noch verboten. Diese Öffnung werfe trotz Anhebung der Eingriffsschwellen etwa bei konkreter Terrorgefahr erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf, so Kamp. Besonders in Hinblick auf diskriminierende Algorithmen.

Ähnlich sieht es der innenpolitische Sprecher der Berliner Grünen, Vasili Franco. „Durch das Polizeigesetz kann zukünftig jedermann in Berlin zur Gefahr gemacht werden, sobald man in das Visier der Polizei gerät“, sagt er. „Dass in der Vergangenheit Informationen durch Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig zusammengeführt wurden, darf nicht als Einfallstor für eine Superdatenbank und Datenanalysen mit unklarer Zweckbestimmung dienen.“ Ein gutes Polizeigesetz müsse vielmehr konkrete Antworten darauf geben, was die Polizei dürfe und was nicht, betont Franco: „Wer Grundrechte schützen will, darf den Datenschutz nicht zum Feind erklären.“

Polizeigewerkschaft: „Datenschutz errichtet Barrieren“

Widerspruch kommt von der Berliner Gewerkschaft der Polizei, GdP. „Bei allem Respekt sehen wir seit Langem, dass eine Überinterpretation des Datenschutzes Barrieren errichtet, die am Ende des Tages Straftäter schützen“, sagt GdP-Landeschef Stephan Weh. Man müsse die heutigen technischen Möglichkeiten nutzen, um im Kampf gegen Terrorismus, alltägliche Gewalt und weltweit agierende Organisierte Kriminalität endlich auch dort für Sicherheit sorgen zu können, wo die Polizei heute noch auf verlorenem Posten stehe, so Weh.

Automatisierte Datenauswertung, Online-Durchsuchungen, Videoüberwachung, Fußfesseln für Frauenschläger: der Senat plant derzeit die größte Reform des Polizeigesetzes seit Jahrzehnten. Sie soll Anfang Dezember vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden.