In der Causa des Anfang der Woche auf eigenen Wunsch entlassenen Berliner Kurzzeit-Staatssekretärs für Digitalisierung, Matthias Hundt, gibt es eine überraschende Wendung: Hundt hat seine Bitte um Entlassung wieder zurückgezogen. Das teilte sein Medienanwalt Ralf Höcker auf Anfrage mit. Damit steht dem Beamten auf Probe jetzt ein Übergangsgeld in Höhe von rund 72.000 Euro zu, wie die Senatskanzlei der Berliner Morgenpost am Samstag bestätigte.

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Erst am Dienstag hatte Hundt erklärt, er habe den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) darum gebeten, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden. Hundt war gut zwei Monate im Amt. „Der Senat bereitet jetzt einen Beschluss vor, um ihn nächste Woche zu entlassen“, sagte Senatssprecherin Christine Richter. Dadurch, dass er die Bitte um Entlassung zurückgezogen habe, stehen ihm nach der Entlassung durch den Senat nunmehr sechs Monate Übergangsgeld zu. Als Staatssekretär bekommt Hundt ein Grundgehalt von rund 11.000 Euro sowie Zuschläge in Höhe von etwa 1000 Euro im Monat. Das Übergangsgeld ist auf knapp 71 Prozent davon begrenzt. Nach nur wenigen Wochen im Amt hat Hundt somit Anspruch auf insgesamt knapp 51.000 Euro.

Rücktritt kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden

„Wegner muss umgehend klären lassen, ob die Rücknahme des Entlassungsgesuchs rechtlich überhaupt möglich ist“, forderte die Vorsitzende der AfD-Hauptstadtfraktion, Kristin Brinker. Doch rechtlich lässt sich gegen den Rücktritt vom Rücktritt und den damit verbundenen Anspruch auf das Übergangsgeld wohl nichts machen: Das Beamtenrecht räumt Hundt, genauso wie allen anderen Beamten, eine Frist von 14 Tagen ein, in der sie ihre Entscheidung noch einmal revidieren können.

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Hundt nimmt Bitte um Entlassung zurück: So begründet sein Anwalt den Schritt

Der Anwalt von Hundt begründete die Kehrtwende allerdings nicht mit dem Übergangsgeld, das ihm andernfalls entgangen wäre: „Mein Mandant bittet aus zwei Gründen nicht mehr um seine Entlassung: Zum einen hat er sich sehr über das offensichtlich gezielt gestreute Gerücht geärgert, er sei mit seinem angekündigten Rücktrittsangebot lediglich seiner Entlassung zuvorgekommen. Der Mandant hatte die Erwartung, dass die mediale Kampagne gegen ihn mit seinem Rücktrittsangebot ein Ende haben würde. Diese Hoffnung wurde leider enttäuscht.“

Vor allem aber seien die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos. „Für die SDC Sachsen Digital Consulting GmbH findet nun eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bund statt, um zu klären, ob überhaupt offene Beitragsforderungen bestehen. Für die Insolvenz der Humboldt Capture Germany GmbH trägt der Mandant keine Verantwortung. Er war dort nie Gesellschafter, sondern nur Fremdgeschäftsführer, und das auch nur bis Herbst 2024.“

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Zuvor war durch Recherchen von MDR und rbb bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Dresden im Kontext der Insolvenz einer Firma Hundts ermittelt. Demnach haben zwei Krankenkassen das Insolvenzverfahren eingeleitet. Dies geschieht nach Recherchen von MDR und rbb erst, wenn Unternehmen Sozialabgaben trotz Mahnungen über einen längeren Zeitraum nicht abführen. Laut Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 25. November 2025 ein Insolvenzverfahren über das Vermögen von Hundts Beratungsunternehmen SDC Sachsen Digital Consulting GmbH eröffnet. Hundt hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Hundt war erst Mitte März in Berlin gestartet

Der gebürtige Dresdner Hundt, Jahrgang 1969, war erst Mitte März zum Chief Digital Officer und Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in der Berliner Senatskanzlei ernannt worden. Er folgte auf Martina Klement, die als Wirtschaftsministerin in die Brandenburger Landesregierung wechselte. 

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Der Regierende Bürgermeister Wegner musste sich wegen der Personalie Hundt Kritik unter anderem auch von der SPD und den Grünen gefallen lassen. Ein Nachfolger wurde bereits angekündigt: Florian Hauer übernehme die Aufgaben zusätzlich zu seinen bisherigen Tätigkeiten als Bevollmächtigter des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Nicht nur, weil bereits ein Nachfolger bekannt gegeben wurde, will sich der Senat nun schnellstmöglich von Hundt trennen. Hundt hatte seinen Rücktrittswunsch mit einer „medialen Kampagne“ begründet. Der Senat wird den Senatsbeschluss dagegen nach Informationen der Berliner Morgenpost mit einem nachhaltig gestörten Vertrauensverhältnis begründen.

Für die Opposition ist die Causa Hundt vor der Berlin-Wahl am 20. September ein willkommener Anlass, die Personalpolitik des Regierenden Bürgermeisters zu kritisieren. Mit Hundt sind insgesamt sechs Senatoren und Staatssekretäre aus dem Berliner Senat zurückgetreten oder haben woanders Karriere gemacht. „Wegner persönlich hat diese Personalie zu verantworten. Der mögliche Schaden für die Berliner Steuerzahler geht damit auf seine Kosten. Für jeden Euro, den Hundt aus der Landeskasse kassiert, sollte Wegner mit seinem Privatvermögen geradestehen“, fordert Berlins AfD-Chefin Brinker.“ mit dpa