Für die Nutzer von 56.000 Berliner Parzellen war der Donnerstag ein guter Tag. Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken ein Landesgesetz zur Sicherung von Kleingärten beschlossen. „Damit schreiben wir Stadtgeschichte“, sagte die umweltpolitische Sprecherin der SPD, Linda Vierecke, in der Aktuellen Stunde. Kleingärten gehörten seit 150 Jahren zu Berlin. „Sie sind Teil unserer Geschichte und Identität“, sagte die Sozialdemokratin, die selbst Schrebergärtnerin ist. Seit 1990 sei ein Drittel der Kleingärten verloren gegangen. „Es braucht das Gesetz, damit das nicht so weitergeht“, so Vierecke.

Für die CDU fand der Umweltexperte Danny Freymark weihevolle Worte. Die Koalition mache Hunderttausenden Menschen gerade eine große Freude, sagte der Christdemokrat. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) habe den Menschen 2023 zugesagt, die Lauben zu schützen. Nun liefere die Koalition. Die öffentlichen Kleingärten, für die das Gesetz gilt, bedecken 2,6 Prozent der Berliner Landesflächen.

Umweltsenatorin Bonde: In Zeiten des Klimawandels sind Kleingärten eine Notwendigkeit

Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) bemühte ein chinesisches Sprichwort. „Willst du für immer glücklich sein, werde Gärtner.“ In Zeiten des Klimawandels seien die Gärten „kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit“, so die Senatorin. Für Kleingärtner gehe es an diesem Tag um mehr als ein Gesetz: „Es ist die Einlösung eines Versprechens.“

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Allerdings können sich nicht alle Nutzer der 70.000 Berliner Parzellen nun auf der sicheren Seite fühlen. Die 14.000 Gärten auf privaten Flächen werden von dem neuen Landesgesetz nicht erfasst. Den Vertretern der Koalition ist das klar. Die Abgeordneten von CDU und SPD schätzen ebenso wie die Senatsexperten einen gesetzlich verankerten Schutz für diese Kleingärten aber juristisch als nicht haltbar ein.

Linke fordern, die Gärten auf privaten Flächen durchs Planungsrecht zu sichern

Die Linke hatte gleichwohl einen entsprechenden Antrag eingebracht. Sozialdemokratin Vierecke ging auf die weitergehenden Forderungen ein. Das Kleingartengesetz sei deshalb unter der rot-grün-roten Regierung nicht beschlossen worden, weil viel zu viele Aspekte dort hineingeschrieben werden sollten. „Mit der Flächensicherung hatte das nichts zu tun“, sagte Vierecke.

Für die Linke forderte der Abgeordnete Michael Efler vom Senat klare Schritte, um die Schrebergärten auf privaten Flächen durch das Planungsrecht dauerhaft zu Grünanlagen zu erklären. Mit solchen Beschlüssen müsse die Koalition beweisen, dass sie es ernst meine. Ihre Änderungsanträge, Ausnahmen nicht allgemein zugunsten von „bezahlbarem Wohnraum“ zuzulassen, sondern nur für „mietpreisgebundene Wohnungen mit öffentlichen Belegungsrechten“, fand keine Mehrheit.

Planerisches Konzept für die zukünftige Siedlung Dreieck Späthsfelde 
Aus Sicht von Kritikern ist das der Lackmustest für die Ernsthaftigkeit der Koalition: Denn die Planungen für die Siedlung Späthsfelde sehen auch die Bebauung von Kleingärten vor. Hier der Siegerentwurf des Wettbewerbs. © CSKA Christoph Kohl Stadtplaner Architekten GmbH | CSKA Christoph Kohl Stadtplaner Architekten GmbH

Tatsächlich bleibt auch für die grundsätzlich geschützten Anlagen ein Restrisiko. Denn das Gesetz kennt Ausnahmen. So dürfen aus öffentlichem Interesse Parzellen bebaut werden, etwa um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder benötigte soziale Infrastruktur wie Schulen zu bauen. Allerdings müssen die Laubenpieper Ersatzflächen in gleicher Größe in der Nähe ihrer alten Parzellen bekommen. Das Gesetz schreibt vor, dass jeder dieser Fälle im Abgeordnetenhaus beraten werden muss.

Ausnahmsweise sind Neubauten auf Kleingartenflächen weiterhin möglich

Allerdings können 0,5 Hektar, also etwa ein Fußballplatz, auch ohne diese Auflagen gegebenenfalls anders genutzt werden. CDU-Mann Freymark sicherte zu, dass auch in solchen Fällen das Parlament sich einschalten werde. Die Bezirksbürgermeister hatten in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf aber bereits darauf hingewiesen, dass geeignete Ersatzflächen wohl kaum zu finden sein dürften.

Für die Grünen, die dem Gesetz ebenso wie die Linken trotz einiger Kritik zustimmten, bleiben offene Fragen. „Dieses Gesetz ist keine Vollkaskoversicherung, kein Freifahrtschein für Selbstzufriedenheit“, sagte der Abgeordnete Julian Schwarze. Der Senat öffne eine „breite Tür an Ausnahmetatbeständen, die für Kleingärten das Aus bedeuten können“, so der Stadtentwicklungsexperte, „insbesondere wenn es um den Wohnungsbau geht“.

Der Schutz funktioniere nur, wenn der Senat seine Politik ändere. Er verwies auf das neue Wohngebiet in Späthsfelde in Treptow-Köpenick. Nach den aktuellen Planungen würden 300 Kleingärten verloren gehen, sagte Schwarz. „Das geplante Stadtquartier wird der Lackmustest für das Kleingartensicherungsgesetz sein, hier wird es Umplanungen geben müssen“, sagte der Grünen-Politiker. Auch für den Weiterbau der Stadtautobahn von Neukölln nach Treptow seien viele Parzellen „plattgemacht“ worden.

AfD fordert absoluten Schutz von Parzellen und spricht von „Placebo-Gesetz“

Für Gärten auf privatem Grund habe der Senat keinen überzeugenden Sicherungsansatz, er müsse zeitnah einen Weg für diese Flächen vorlegen. Sie müssten auch angekauft werden, um sie langfristig zu schützen. Wie die Linken stimmten die Grünen trotz dieser Kritik zu, weil das Gesetz „ein Schritt in die richtige Richtung“ sei.

Einzig die AfD wollte nicht in das allgemeine Loblied einstimmen. Der Abgeordnete Harald Laatsch sprach wegen der möglichen Ausnahmen von einem „Placebo-Gesetz“ im Wahljahr: „Sie legen ein Placebo-Gesetz vor. Kleingärten bleiben Verfügungsmasse“, sagte der Vertreter der Rechtspartei. Ausnahmemöglichkeiten würden mit unbestimmten Begriffen beschrieben. „Was ist bezahlbarer Wohnraum?“, fragte der AfD-Politiker: „Ist das fünf Euro oder 20 Euro?“ Mit solchen Vorgaben könne man „alle Gärten plattmachen“. Der Antrag der AfD, ohne Bedingungen alle Kleingärten zu sichern, fand aber nur Zustimmung in den eigenen Reihen.