Ein Großteil der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner, deren Parzellen sich auf landeseigenen Flächen befinden, kann aufatmen. Während ihre Parzellen laut Kleingartenentwicklungsplan (KEP) lediglich bis 2030 vor Bebauung geschützt waren, wird ihnen mit dem von der Umweltsenatorin Ute Bonde (CDU) vorgelegten „Kleingartensicherungsgesetz“ nun erstmals ein dauerhafter Schutz gewährt. Zwar muss der Gesetzesentwurf noch vom Senat und Parlament beschlossen werden. Doch die Zustimmung kann als sicher gelten.

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Dass es Ausnahmeregelungen gibt, ist eine wichtige und richtige Einschränkung, damit sich Berlin nicht dauerhaft jeglichen Weg verbaut, etwa wichtige Tram-Linien, Kitas, Schulen oder Wohnungen entstehen können, auch wenn dafür Parzellen weichen müssen. Doch die Hürden für solche Eingriffe liegen hoch. So muss in jedem Fall zuvor das Parlament zustimmen, jedes noch so kleine Bauvorhaben braucht künftig also starke Fürsprecher, damit es überhaupt ins Abgeordnetenhaus kommt. Außerdem muss das Land Berlin den Laubenpiepern Ersatzflächen in gleicher Größe zur Verfügung stellen – das dürfte angesichts des bereits heute bestehenden Mangels an verfügbaren Flächen ebenfalls dafür sorgen, dass die Gartenhäuschen vor der Abrissbirne ziemlich sicher sind.

14.000 Laubenpieper bleiben außen vor

Einen Wermutstropfen gibt es aber doch. Denn nur drei Viertel der Berliner Kleingartenanlagen stehen auf Landesflächen. Die 14.000 Gärten in den 328 Kolonien, die auf privatem Grund stehen, sind von dem Landesgesetz ausgenommen, für sie gilt allein der Schutz, den das Bundeskleingartengesetz bietet. Hier muss der Senat noch dringend nachbessern und mit den Besitzern, vor allem der Deutschen Bahn, zu ähnlichen Schutzregelungen kommen.