Das Glätte-Chaos der vergangenen Wochen in Berlin und die Frage, wie solche Situationen in Zukunft verhindert werden können, beschäftigen die Politik weiterhin. Am Donnerstag sollen Vorschläge von SPD und CDU im Abgeordnetenhaus beraten werden. Die Fraktionen fordern unter anderem, Kontrolle, Ersatzvornahmen und Bußgelder erheblich zu verstärken. Vorgesehen ist demnach, dass die grundsätzliche Verantwortung bei den Anrainern bleibt, zugleich sollen aber „einheitliche Standards“ beim Winterdienst sichergestellt werden. Der Senat soll außerdem prüfen, wie die Berliner Stadtreinigung (BSR) ausgestattet werden könnte, sodass sie gegebenenfalls für „weitere Unterstützungsleistungen“ herangezogen werden kann.

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Mit den jetzigen Ressourcen, das machten BSR-Vertreter am Mittwoch im Verkehrsausschuss deutlich, könnte das Unternehmen das nicht leisten. Schon mit den jetzigen Aufgaben waren die Beschäftigten ausgelastet. 260.000 Einsatzstunden seien im Winterdienst bis Ende Januar geleistet worden, sagte Axel Koller, Leiter der Geschäftseinheit Straßenreinigung bei der BSR. Im vergangenen Jahr seien es insgesamt 120.000 Stunden gewesen. „Wir freuen uns über jeden Tag, an dem es jetzt nicht schneit und wir die Kolleginnen und Kollegen nicht wieder zehn oder zwölf Stunden zur Arbeit rufen müssen“, betonte Koller.
Wir freuen uns über jeden Tag, an dem es jetzt nicht schneit.
Axel Koller, Leiter der Geschäftseinheit Straßenreinigung bei der BSR
Grundsätzlich zeigten sich die BSR-Vertreter offen dafür, dass das Unternehmen eine stärkere Rolle beim Winterdienst in der Stadt einnimmt – sofern es entsprechende Ressourcen gibt, vor allem das nötige Personal. Gleichzeitig sagten sie aber, dass bei 12.000 Kilometern Gehwegen in der Stadt immer eine Priorisierung notwendig sei. Diese Wege bei Glätte alle gleichzeitig frei zu bekommen, sei nicht möglich, egal welche Organisation dafür zuständig sei, so die BSR. Betont wurde auch: Dass Anlieger für das Räumen von Gehwegen zuständig sind, wie es in Berlin der Fall ist, sei keine Ausnahme, sondern in Deutschland die Regel.
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BUND kritisiert: Koalition geht nur an Symptome statt Ursachen ran
Genau daran, dass es an einer Zentralisierung des Winterdienstes fehlt, gibt es jedoch Kritik, etwa vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Mit Blick auf die Vorschläge von CDU und SPD bemängelt der Landesverband, diese dokterten nur an Symptomen herum. „Das Kernproblem beim Berliner Winterdienst auf Bürgersteigen ist, dass der Schnee vor vielen Grundstücken nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geräumt wird“, so ein Sprecher. Doch statt mit einer zentralisierten Organisation oder Zuständigkeit beim Räumen und Streuen auf Gehwegen vorzubeugen, werde nur auf die Auswirkungen reagiert.
Wenn zahlreiche Gehwege wie zuletzt in der Glatteisphase auf vielen Abschnitten nicht oder kaum geräumt seien, sei das Kind aber bereits in den Brunnen gefallen, heißt es. Dann müsse das nachträgliche Räumen und Streuen aufwendig organisiert werden. „All dies ließe sich mit einer zentralisierten Beauftragung vermeiden.“ Dabei gehe es nicht darum, dass die Berliner Stadtreinigung das selbst ausführen müsse. „Wie bisher könnte man aus Unternehmen beispielsweise aus dem Garten- und Landschaftsbau oder dem Straßenbau zurückgreifen, deren Personal in Frost- und Schneeperioden für diese Aufgaben zur Verfügung steht“, schlägt der BUND vor.
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Verkehrsstaatssekretär: Übertragung an BSR würde hohe Kosten bedeuten
Verkehrsstaatssekretär Arne Herz machte im Ausschuss dabei deutlich, dass eine Übertragung auf die BSR – oder auch Dienstleister in deren Auftrag – „mit hohen Kostensteigerungen verbunden“ wäre. 25 Prozent davon müsste das Land Berlin tragen, 75 Prozent müssten über Gebühren finanziert werden, so Herz. Das würde Grundstückseigentümer, aber auch Wohnungsmieter und Gewerbetreibende treffen, sagte er.
Was man laut Herz aber bereits im Blick hat, ist eine Erhöhung der Strafen für Anlieger, die Gehwege nicht räumen oder räumen lassen. „Die Möglichkeit, wie wir den Bußgeldrahmen für die Nichterfüllung des Winterdienstes anheben, ist bei der Novellierung des Straßenreinigungsgesetzes schon im Fokus“, sagte Herz. Bislang sind in Berlin Geldbußen von bis zu 10.000 Euro möglich, wenn ein Anlieger seiner Pflicht nicht nachkommt. Man werde jetzt prüfen, wie das Prinzip von Ersatzvornahmen, die den Anliegern im Anschluss in Rechnung gestellt werden, und Bußgeldern funktioniert habe, „und wo wir nachschärfen müssen“, so Herz.







