Das Schmunzeln auf Akhmad E.s Gesicht ist schwer zu deuten. Schon am ersten Verhandlungstag gingen seine Mundwinkel immer wieder nach oben, während die Generalbundesanwaltschaft die schwerwiegenden Vorwürfe gegen ihn vorlas – unter anderem wurden dem Russen tschetschenischer Abstammung Mitgliedschaft beim „Islamischen Staat“ (IS) und die Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Auch am Tag der Urteilsverkündung konnte sich E. ein Lächeln nicht verkneifen. Das Kammergericht Berlin verurteilte ihn am Freitag zu einer Jugendhaft von drei Jahren.

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Im Februar vergangenen Jahres wurde E. am Flughafen Berlin-Brandenburg von der Bundespolizei festgenommen. Er wollte ausreisen, um sich dem IS anzuschließen, wie es hieß. Zuvor hatte ein ausländischer Nachrichtendienst auf den damals 18-Jährigen aufmerksam gemacht, der mit seiner Familie in einem Potsdamer Flüchtlingsheim lebte. Den Geheimdienst-Informationen zufolge hatte E. einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin verüben wollen, scheiterte jedoch an den hohen Zugangsbarrieren für bestimmte Mittel zum Bombenbau. Außerdem übersetzte er Aufrufe des IS ins Russische und Tschetschenische. Mit dem Gewinn aus dem überteuerten Verkauf zweier Smartphones, die er sich auf betrügerische Weise besorgt hatte, wollte er seine Reise ins IS-Gebiet finanzieren.
Gericht: „Anschlagspläne waren nicht vorgetäuscht“
Zu Beginn des Prozesses ließ Akhmad E. eine Erklärung durch seine Anwältin Susanne Lange abgeben, in der er sich „eindeutig“ und „vollständig“ von der IS-Ideologie distanzierte. Er gab Einblicke in seinen Radikalisierungsverlauf und beteuerte, nie ernsthaft einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Erwägung gezogen zu haben. Er wollte lediglich ernst genommen werden, sich vor der Terrororganisation wichtig machen, hieß es.
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Eine Argumentation, die das Gericht nicht überzeugte. E. ist mehrere Sprengstoffanleitungen im Internet durchgegangen, die ihm über eine IS-Website zur Verfügung standen, erklärte der Vorsitzende Richter Gregor Herb in seiner Urteilsbegründung am Freitag. Herb stellte zudem die Frage in den Raum, warum sich E. auf diese drastische Weise beweisen wollte, obwohl dem IS ein Treueschwur-Video ausreicht, wie ein hinzugezogener Sachverständiger während der Verhandlung erklärte.

Akhmad E. behauptete, einen solchen Treueeid jedoch niemals abgelegt zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass er das erst vor Ort, in dem vom IS kontrollierten Gebiet, tun müsse. Auch in diesem Punkt widersprach das Gericht. Laut dem Sachverständigen sei der Treueschwur in Form eines Videos der „Goldstandard“, um Mitglied zu werden. E. hätte das wissen müssen. Weiterhin lag dem Gericht ein Gesprächsverlauf zwischen E. und einer Ansprechperson beim IS vor, in dem seitens des IS-Mannes erklärt wurde, dass das Treueschwur-Video angekommen sei. „Es besteht kein Zweifel daran, dass er das Video an den IS versendet hat“, so Herb.
Islamistische Anschläge auf „Ungläubige“ gelobt: So tief steckte Akhmad E. im ideologischen Sumpf
Die von E. begangenen Straftaten wiegen teils schwer. Zwar sei nicht mit Sicherheit zu sagen, dass er tatsächlich die israelische Botschaft als Anschlagsziel auserkoren hatte – der Hinweis des Geheimdienstes könne nicht hinterfragt und daher auch keine weiteren Informationen eingeholt werden, so der Vorsitzende Richter Herb. Dennoch sah es das Gericht als erwiesen an, dass E. eine staatsgefährdende Gewalttat verüben wollte.
E. habe die Taten „in einem erstaunlichen Maß an Empathielosigkeit verwirklicht“ und die menschenverachtende Ideologie des IS verinnerlicht. Zudem habe er trotz erheblicher Widerstände und Risiken gehandelt. Aufgrund seiner Ansichten geriet er mit der Familie in Konflikt. Kurz vor seinem Ausreiseversuch wurde E. zu Hause rausgeschmissen, kam bei Freunden und in der Al-Nur-Moschee unter, die als Treffpunkt radikaler Islamisten gilt, wie am Freitag erklärt wurde.
Erfahrungsgemäß braucht es Zeit, bis jemand, der so tief drin war, aus der Ideologie herausfindet.
Gregor Herb, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin
Auch den Freunden von E. sei dessen Radikalität nicht verborgen geblieben. Ein alter Freund, der während der Verhandlung als Zeuge auftrat, berichtete davon, dass Akhmad E. keine andere Musik als sogenannte Naschids, islamische Gesänge, die teils zu Propagandazwecken eingesetzt werden, im Auto zuließ. Er habe Computerspiele kurzzeitig unterbrochen, um zu beten, soll Anschläge in Europa im Kampf gegen „Ungläubige“ gutgeheißen und seinen Freunden Hinrichtungsvideos gezeigt haben.
Vor Gericht gab sich E. einsichtig und sagte zu, an Deradikalisierungsmaßnahmen teilzunehmen. Allerdings hatte die Kammer Zweifel, wie ernst E. es meine und ob er das Ausmaß seines Handelns und Denkens erkenne. So behauptete er im Laufe der Verhandlung, Deradikalisierungsmaßnahmen seien nicht notwendig, da er ohnehin nur an Waffen kommen wollte, um Russen zu töten – mit seinen antirussischen Einstellungen wegen des Ukraine-Kriegs fand E. eine Heimat beim IS.
Hitlergruß und Ausschreitung in der JVA: Gericht stellt E.s Aussagen infrage
„Erfahrungsgemäß braucht es Zeit, bis jemand, der so tief drin war, aus der Ideologie herausfindet“, sagte Herb am Freitag. Die Verhängung von Jugendstrafrecht erklärte er damit, dass E. zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Darüber hinaus attestierte das Gericht E., noch nicht reif genug zu sein – in der JVA, wo er bis dato untergebracht war, soll er den Hitlergruß gezeigt und Mobiliar zerstört haben. Auch das „läppisch wirkende Auftreten“ im Prozesssaal veranlasste das Gericht zu seiner Einschätzung.
„Nehmen Sie es ernst!“, mahnte der Vorsitzende Richter Herb. Positiv bewerte er, dass E. angefangen habe, den mittleren Schulabschluss nachzuholen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob E. jedoch Revision einlegt, ist laut seiner Anwältin noch offen. Sie hatte 2,5 Jahre Jugendstrafhaft gefordert. Die Generalbundesanwaltschaft hatte hingegen 3,5 Jahre Jugendhaft gefordert.






