Die Berliner Polizei ist vor Gericht erneut damit gescheitert, einem propalästinensischen Protestcamp den Standort am Kanzleramt zu verweigern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied nach einer Beschwerde der Polizei, dass die rund 20 Aktivisten auf die Grünfläche im Regierungsviertel zurückkehren dürfen - allerdings ohne Lautsprecher, Trommeln oder Megaphone.

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Am Montag hatte die Polizei die Demonstranten, die seit rund vier Wochen vor dem Kanzleramt gegen die deutsche Unterstützung Israels im Gaza-Krieg protestieren, dazu aufgefordert, auf den Washingtonplatz am Hauptbahnhof zu wechseln. Bei einer Weigerung wäre das Camp aufgelöst worden. Grund waren Lärmbeschwerden aus der Regierungszentrale, dem Vernehmen nach von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich. Die Aktivisten hatten gegen das Vorgehen am Dienstag schon vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch eingelegt und waren dort bereits am Donnerstag erfolgreich gewesen.
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Gericht entscheidet: Lärmauflagen hätten genügt
Zur Begründung hatte das Gericht ausgeführt, zur Verhinderung des von der Polizei befürchteten Lärms hätten mildere Maßnahmen in Gestalt von Lärmauflagen genügt. Das sah nun auch das Oberverwaltungsgericht so, vor das die Polizei noch am Donnerstag mit seiner Beschwerde gezogen war. „Nach Auffassung des 4. Senats erweist sich die polizeilich angeordnete Beschränkung, den Ort der Versammlung zu verlegen, als unverhältnismäßig und damit als ermessensfehlerhaft“, heißt es in einer Mitteilung.
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Da der Versammlungsort vor dem Bundeskanzleramt für die Teilnehmer besonders bedeutsam sei, wiege die angeordnete Ortsverlagerung entsprechend schwer. Die Ablehnung milderer Maßnahmen seitens der Polizei bedürfe daher einer gesteigerten Begründung. „Ausgehend davon hätte die Polizei Lärmauflagen zumindest auch in ihre Ermessenserwägungen einstellen müssen, was unterblieben ist“, schreiben die Richter. Ein klarer Sieg für die propalästinensischen Aktivisten. „Protest darf und muss laut bleiben!“, jubelten sie schon am Mittwochabend. Das zunächst bis Samstag angemeldete Camp ist nun bis zum 28. Juli verlängert worden.
Unverständnis bei Polizeigewerkschaft
Wut und Unverständnis herrschen bei der Berliner Gewerkschaft der Polizei GdP vor. „Wir müssen die OVG-Entscheidung akzeptieren, auch wenn sie so ziemlich alle polizeilichen Maßnahmen ad absurdum führt, Wasser auf die Mühlen von Extremisten ist und gerade mit Blick auf die Auflage ruhiger zu demonstrieren, komplett die polizeiliche Autorität in dieser Stadt untergräbt“, sagt GdP-Landeschef Stephan Weh. „Unsere Kollegen waren in den letzten Wochen mehrfach zu diversen Einsätzen auch wegen Ruhestörungen vor Ort und haben unter anderem darum gebeten, leiser zu sein.“
Ganz grundsätzlich müsse man die Frage stellen dürfen, ob das Verwaltungsrecht in dieser Form überhaupt noch Antworten auf die Phänomene von heute biete und die Justiz statt in der Vergangenheit zu verharren Rechtsprechung modern und anhand der heutigen Gegebenheiten auslegen sollte, so Weh weiter.






