Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die polizeiliche Anordnung, das Pro-Palästina-Protestcamp vor dem Bundeskanzleramt zum Hauptbahnhof zu verlegen, unrechtmäßig war und nicht hätte stattfinden sollen. Die Aktivisten dürfen nun wieder zurück ins Regierungsviertel ziehen.

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Schon seit vier Wochen hatten die Aktivisten der Gruppe Besetzung gegen Besatzung vor dem Bundeskanzleramt gecampt, um gegen die deutsche Unterstützung Israels im Gaza-Krieg zu demonstrieren. Am Montag hatten sie ihre Zelte dann auf Anordnung der Versammlungsbehörde abbauen müssen, da es von Seiten der Regierungszentrale offensichtlich Lärmbeschwerden gegeben hatte. Angeblich soll sich sogar Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich von dem Camp gestört gefühlt haben. Auch ein Gedenkstein soll durch das Camp laut Polizei entwürdigt worden sein.
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An diese Auflagen müssen sich die Pro-Palästina-Aktivisten künftig halten
Das Verwaltungsgericht lehnte diese Argumentation nun ab. Das Camp störe nicht die Würde des Gedenkortes und darf auch vor dem Kanzleramt stattfinden, da der Protest an die Behörde adressiert sei. Allerdings müssen die Demonstranten sich künftig an strikte Vorgaben zum Lärmschutz halten: Trommeln, Lautsprecher und Megaphone dürfen sie künftig nicht mehr nutzen, da dies die Arbeitsfähigkeit des Amtes einschränken würde. Die Berliner Polizei hat gegen die Entscheidung bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
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Die Demonstranten begrüßten die Entscheidung des Gerichts und gaben an, dass die Polizei sie bei der Rückkehr vors Kanzleramt behindern würde. Dennoch wollen sie so schnell wie möglich zurückkehren.






