Das Verlesen der Anklageschrift zog sich hin. Winfried L. wird wegen seiner Beteiligung an Straßenblockaden der sogenannten Letzten Generation vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in 40 Punkten angeklagt. Am Dienstagmorgen begann der Prozess gegen den 64-jährigen Klimaaktivisten, dem aufgrund von zwei Anklagepunkten ein hohes Strafmaß drohen könnte.
Der gebürtige Freiburger hat nach eigenen Angaben seinen Job in einer Druckerei aufgegeben und lebt von Erspartem. Zwischen dem Juni 2022 und Oktober 2023 beteiligte sich Klimaaktivist L. an 40 Straßenblockaden in Berlin und klebte sich mehrmals an der Straße fest, was mitunter zu erheblichen Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs geführt hat.
Bei zwei Straßenblockaden durch L. wurden Rettungswagen behindert
In zwei Fällen haben die Blockadeaktionen von L. die Behinderung von Rettungsfahrzeugen der Feuerwehr zur Folge gehabt, wie es in der Anklageschrift heißt – darunter auch ein Fall, der im letzten Jahr für Aufsehen gesorgt hatte. Am 31. Oktober letzten Jahres habe er auf der A100 in Höhe Messedamm demonstriert und dabei einen zwei Kilometer langen Stau verursacht. Zwei Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr wurden durch diesen Stau an der Weiterfahrt gehindert. Sie waren auf dem Weg zu einer Unfallstelle in Wilmersdorf, wo eine Fahrradfahrerin von einem Betonmischer erfasst wurde.
Nach umfangreichen Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Schluss, dass die Frau auch ohne das verspätete Eintreffen der Fahrzeuge angesichts ihrer schweren Verletzungen nicht zu retten gewesen wäre. L. wurde dahingehend freigesprochen, doch wurde er wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt.
So auch im Fall einer Blockadeaktion am 16. Mai 2023. An diesem Tag blockierte L. mit acht weiteren Aktivisten der Letzten Generation erneut die A100 in Höhe Hohenzollerndamm und verursachte einen rund 500 Meter langen Stau. Da keine Ausweichmöglichkeit bestand, wurde laut Staatsanwalt wieder ein Rettungswagen „für einige Zeit“ behindert. Wie lange dieser im Stau feststeckte, wird unter anderem über die Höhe des Strafmaßes entscheiden, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. L. könnte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren drohen.
Prozessauftakt unterbrochen
Es gehe jetzt darum, Fall für Fall aufzuklären, und jeweils zwischen Versammlungsfreiheit auf der einen und Beeinträchtigung von Fahrzeugen auf der anderen Seite abzuwägen, erklärte der Anwalt des Angeklagten, Lukas Theune. Er bemängelte, dass er und sein Mandat keine vollständige Einsicht in die Akten erhalten haben und forderte die Unterbrechung des Prozesses.
„Der Angeklagte hat das Recht, sich zu erklären“, sagte er zur Begründung seiner Forderung, der das Gericht nachkam. Die Fortführung des Prozesses wurde auf nächste Woche verschoben. Zudem seien in der Anklageschrift Fehler zu finden, die Theune damit erklärt, dass die Staatsanwaltschaft einzelne Anklagen erhoben hat, statt am Ende lediglich eine zu erheben. „Deswegen ist das heute so chaotisch gelaufen.“
Theune vertritt noch weitere Aktivistinnen und Aktivisten der Letzten Generation vor Gericht. Die im Sommer begonnene Praxis der beschleunigten Verfahren gegen Klimademonstranten sieht er kritisch. Die Verfahren seien zu komplex. „Das beschleunigte Verfahren ist eigentlich für Fälle wie Ladendiebstahl und mit klarer Beweislage vorgesehen.“


