Berlin. Neues Urteil klärt die Frage, ob die Letzte Generation mit ihren Straßenblockaden eine kriminelle Vereinigung sind oder nicht.

Es gibt neue Details: Während die Klimaschutzgruppe Letzte Generation in Berlin bislang nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft worden ist, wurden jetzt neue Details bekannt, dass eine entsprechende Prüfung der Senatsjustizverwaltung im Sommer keineswegs völlig klar ausfiel. Die Frage lasse sich nicht „eindeutig beantworten“, hieß es in dem internen „Prüfvermerk“ der Behörde vom 11. Juli, der der Deutschen Presse-Agentur exklusiv vorliegt. Vielmehr stehe der Staatsanwaltschaft ein „originärer Beurteilungsspielraum“ zu. Allerdings hätten auch die Entscheidungen in anderen Städten wie Potsdam und München für einen entsprechenden Anfangsverdacht keine „zwingenden Auswirkungen“ auf Berlin.

Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hatte die Prüfung in ihrem Haus wegen Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort sah das Landgericht Potsdam den Anfangsverdacht, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. In Berlin wurde der Anfangsverdacht von der Staatsanwaltschaft verneint und in der Senatsjustizverwaltung gab es daran durch diese Prüfung nichts zu beanstanden.

Lesen Sie auch: Letzte Generation: Polizeihundertschaft räumt illegales Camp in Berlin-Pankow

Letzte Generation: Gutachten zunächst geheim gehalten

Die Senatsjustizverwaltung hatte das Prüfergebnis zunächst geheim gehalten. Die FDP setzte nach mehreren Anläufen mit Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz durch, dass sie das 30-seitige Ergebnis erhielt.

Die Juristen der Senatorin schrieben im Juli, die Frage der kriminellen Vereinigung hinge „maßgeblich davon ab, ob von den begangenen oder geplanten Straftaten der Vereinigung eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ ausgehe. Das könne man in Berlin durchaus anders bewerten als in Bayern und Brandenburg, das sei wegen der anderen Sachverhalte „rechtlich vertretbar“.

Zugleich kritisierten die Berliner Juristen die Kollegen: „Die Entscheidung des Landgerichts Potsdam erscheint jedoch mangels erkennbare Tatbestandsprüfung und geringer Begründungstiefe nicht überzeugend.“ Die Entscheidung aus München erscheine hingegen trotz Vorbehalten vertretbar. Daher gebe es für einige Merkmale des Verdachts „konkrete Anhaltspunkte, bei anderen bestehen eher Zweifel“.

Auch interessant: Härtere Maßnahmen? Justizsenatorin über Wegners Plan

Zielt Letzte Generation auf Straftaten oder politische Wirkung?

Klar sei, dass die Letzte Generation eine „Vereinigung“ sei. „Fraglich“ sei aber, „ob die Vereinigung auf die Begehung von erheblichen Straftaten gerichtet“ sei. Hauptziel der Gruppe sei „nämlich eine radikale Änderung der deutschen Klimapolitik“, heißt es im Prüftext. Das widerspreche der Einstufung als kriminelle Vereinigung. Andererseits werde der „bewusste Rechtsbruch durch die Begehung von Straftaten (...) gezielt verwendet“.

Ob diese Straftaten aber „erheblich“ genug seien, um eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit aufzuweisen“, erscheine nicht zwingend. Zwar gebe es in Berlin keine Angriffe auf Ölpipelines, anderseits hätten zahlreiche Blockaden mit Sand-Klebstoff-Gemischen und beschädigten Straßen „ein gesteigertes kriminelles Gewicht“. Trotzdem müsse man die für den Verdacht nötige Erheblichkeit der Straftaten „noch nicht“ zwingend erkennen.

Mehr zum Thema: Letzte Generation: Psychologin schleust sich ein – Vernichtende Einblicke

Letzte Generation: Scharfe Kritik von der FDP

Der Berliner FDP-Generalsekretär Lars Lindemann kritisierte, der Senatsverwaltung für Justiz „fehlt augenscheinlich jeder Wille, (...) die Letzte Generation als kriminelle Vereinigung einzustufen und damit effektiver gegen kriminelle Machenschaften vorzugehen“. Der Prüfvermerk zeige, dass es durchaus möglich wäre, zu einem anderen Ergebnis zu gelangen und entsprechende Anklagen durch die Staatsanwaltschaft zu erheben. Dann könnten Richter entscheiden.

Mit seiner Haltung lade der Senat die Gruppe „förmlich zu weiteren Blockaden ein“, teilte Lindemann mit. „So kann nicht einmal gerichtlich auf die Frage der möglichen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung hin geprüft werden, die Justizsenatorin weiß es ja auch ohne unabhängigen Richter schon besser.“

Morgenpost der Chefredaktion

Die ersten News des Tages sind Chefsache: Täglich um 6.30 Uhr schreibt Ihnen die Chefredaktion.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Die Letzte Generation blockiert seit 2022 regelmäßig zahlreiche Straßen in Berlin und anderen Städten. Inzwischen gibt es Tausende Ermittlungsverfahren, zahlreiche Prozesse und eine ganze Reihe von Verurteilungen.