Das Berliner Verwaltungsgericht hat das in der Corona-Verordnung vorgesehene Konzertverbot des Berliner Senats bestätigt. Einen Eilantrag zweier Pianisten gegen das in der neuen Corona-Verordnung festgelegte Verbot wies das Gericht am Dienstag zurück. Die Musiker wollten damit ein geplantes Konzert am Dienstagabend im Appollo-Saal der Staatsoper unter den Linden durchsetzen, wie das Gericht mitteilte. Bei einem der Pianisten handelt es sich dem Gericht zufolge um einen Sechsjährigen. Bei der anderen um eine erwachsene Musikerin.
Das Verbot dient dem Gericht zufolge gemeinsam mit anderen Vorschriften "dem legitimen Zweck, Neuinfektionen mit der Krankheit Covid-19 soweit als möglich vorzubeugen, deren Ausbreitungsgeschwindigkeit zu verringern und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitssystems zu schützen". Das Verbot erscheine geeignet, dieses Ziel zu erfüllen.
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Die neue Verordnung gilt seit dieser Woche und schreibt neben dem Verbot der Konzerte auch vor, dass Kneipen, Restaurants und Bars sowie weitere Freizeitorte während des Novembers schließen müssen. Dagegen liegen beim Verwaltungsgericht mehrere Dutzend Eilanträge vor. Wann über diese Entschieden wird, war am Dienstag zunächst nicht klar.
dpa


