Mit dem Start der Badesaison gilt von Freitag, 15. Mai, ein Hundeverbot an den Ufern vom Schlachtensee und der Krummen Lanke. Mit dieser Regelung soll ein jahrelanger Konflikt zwischen Badegästen und Hundehaltern gelöst werden. So hatten sich Schwimmer darüber beschwert, dass die Hunde über ihre Decken laufen, sich überall das Wasser aus dem Fell schütteln und die Uferbereiche aufwühlen. Wie sieht die neue Regelung aus und was ist dabei zu beachten?
Wer ist betroffen?
Besitzer von Hunden dürfen mit ihren Vierbeinern nicht mehr an den Ufern des Schlachtensees und der Krummen Lanke spazieren gehen. Am Wasser gilt demzufolge ein absolutes Hundeverbot. Bereits vorher durften die Hunde nicht in den Seen baden, das gilt auch weiterhin.
Müssen Hundehalter diese Seen jetzt komplett meiden?
Nein, in einem gewissen Abstand vom Ufer können die Wege genutzt werden. Die Hunde müssen aber dabei angeleint bleiben. Auf der nördlichen Seite der Seen wurde extra auf dem Hang ein Waldweg angelegt, den die Hundehalter künftig nutzen können.
Können die Seen immer noch mit Hunden umrundet werden?
Ja, das geht nach wie vor, allerdings ist das Wasser dabei nicht immer zu sehen. Und die Tiere müssen die ganze Zeit an der Leine laufen.
Wie erkenne ich, auf welchem Weg welche Vorschrift gilt?
Vor Ort ist alles ausgeschildert. Es gibt eine sogenannte Hundeampel. Ein rotes Zeichen auf dem ein Hund durchgestrichen ist, bedeutet „Mitführverbot“ - sprich: Hier geht es für Hunde nicht mehr weiter. Das gilt für die Uferwege sowie für die Strandbereiche, Spielplätze und Liegewiesen. Ein gelbes Zeichen mit einem Hund an der Leine bedeutet „Leinenpflicht“. Sie gilt für alle Grünanlagen, das Umfeld der „Alten Fischerhütte“, die angrenzenden Wege und alle restlichen Waldgebiete. Ein Grünes Zeichen mit Hund weist auf ein Hundeauslaufgebiet hin. Dabei muss die neue Grenze am oberen Hangweg von Schlachtensee und Krumme Lanke beachtet werden.
Das Bezirksamt hat dazu einen Flyer herausgebracht.