Prozess in Berlin

Hund beißt Frau - Berliner Herrchen steht vor Gericht

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Michael Mielke

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Ein 69-jähriger Berliner steht vor Gericht, weil der Hund seiner Partnerin in Charlottenburg eine Frau gebissen haben soll. Es geht um fahrlässige Körperverletzung. Doch das Verfahren zieht sich.

Heinz S., promovierter Dozent für Rhetorik und Kommunikation, fühlt sich zu Unrecht angeklagt. Es geht um fahrlässige Körperverletzung vor einem Moabiter Strafrichter – und um den Hund seiner Lebensgefährtin, einen zehn Jahre alten Berner-Sennenhund-Border-Collie-Schäferhund-Mischling. Ein sehr liebes, friedliches Tier, wie Heinz S. betont.

Am Morgen des 18. März 2014 war der 69-Jährige mit dem Hund in Charlottenburg „mal wieder unterwegs, um Brötchen zu kaufen“. Das Tier war nicht angeleint. Die beiden durchquerten dabei auch die Kleingartenanlage Pascal. Er habe das Tier „nur für zwei Sekunden“ aus den Augen verloren, erinnert sich Heinz S. „Dann habe ich plötzlich ein mächtiges Knurren und Gebell gehört.“

Tatort war die angrenzende Heisenbergstraße. Dort stand die 42-jährige Nancy Sch. mit ihrem Setter. Sein eigener Hund habe zitternd daneben gesessen, so Heinz S. Er habe ihn am Halsband gepackt, mitgenommen und gedacht, nun sei alles erledigt. Das war ein Irrtum.

„Blutende Bisswunden an beiden Händen“

Nancy Sch. rief die Polizei und sagte, sie sei von dem anderen Hund gebissen worden. Ein Beamter berichtet vor Gericht, die Zeugin habe „blutende Bisswunden an beiden Händen“ gehabt. Nancy Sch. kannte Herrn S. nicht und erstattete Anzeige gegen Unbekannt. Die Kellnerin war nach der Beißattacke zwölf Wochen lang krankgeschrieben. Etwa 14 Tage nach dem Vorfall traf sie Heinz S. auf der Straße und sprach ihn an. Der Dozent erwiderte, er wisse nicht, was sie wolle. Habe er doch am 18. März keinerlei Verletzungen wahrgenommen. Sie bat ihn um seine Telefonnummer und forderte ihn auf, den Vorfall seiner Hundehaftpflichtversicherung zu melden.

Wenig später soll es einen ominösen Anruf von Nancy Sch.s Schwester gegeben haben. Heinz S. will sich vor Gericht noch genau erinnern, was die Schwester gesagt haben soll: „Wir wissen ja selber nicht, welcher der Hunde gebissen hat.“ Nancy Sch., die jetzt in Österreich arbeitet und wegen der Zeugenaussage nach Berlin gekommen ist, weiß nichts von so einer Aussage. „Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass meine Schwester so etwas behauptet hat“, sagte sie in Richtung des Angeklagten. „Das war doch offensichtlich, welcher Hund gebissen hat.“

Heinz S. wird vom Richter angeboten, das Verfahren gegen Geldauflage einzustellen. Das lehnt er ab. So wird Nancy Sch.s Schwester als Zeugin erscheinen müssen – in drei Wochen, derzeit ist sie verreist. Das wäre der dritte Verhandlungstag. Bei einer Verurteilung – zu rechnen ist mit einer Geldstrafe – könnte es für Heinz S. teuer werden. Sein Anwalt kommt dann zum dritten Mal aus Offenbach nach Berlin. Und auch die Reisekosten von Nancy Sch. müssen erstattet werden. Ganz abgesehen von einem drohenden Schmerzensgeld. Ihre linke Hand ist immer noch lädiert.