Wenn ab 6. Mai die Sanierungsarbeiten an der Nordbahn des Flughafens Schönefeld beginnen und der Flugverkehr auf die Südbahn verlagert wird, müssen die Anwohner des Flughafens Tegel nicht befürchten, dass Flüge in den Norden Berlins umgeleitet werden. Wie Martin Lambert, stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmschutzkommission, sagte, bleibt Tegel „verschont“. Und es werde auch während der Bauphase in Schönefeld „auf das strikte Nachtflugverbot in Tegel bestanden“.
Verschont bleiben die Tegeler auch von den zusätzlichen Flugkapazitäten für die Abreise der Fußballfans des Champions-League-Spiels am 6. Juni. Die Maschinen werden von Schönefeld starten. Dort soll es dann auch Ausnahmen vom Nachtflugverbot geben. „Als Bezirk hatten wir frühzeitig auf die hohe Auslastung von Tegel hingewiesen und auf eine Konzentration der Flugbewegungen in Schönefeld plädiert. Dem wurde gefolgt“, freut sich Lambert.
Die Arbeiten auf der Nordbahn in Schönefeld sind bis 24. Oktober geplant. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat für die Dauer der Arbeiten, wie berichtet, eine per Mail (kontakt@anwohnerinfo-ber.de) und Telefon (030/609 160 91) erreichbare Anwohnerinformation eingerichtet. Dass die Flughafengesellschaft in die Sicherheit und Technik am Tegeler Airport noch einmal 19 Millionen Euro in knapp 100 Einzelmaßnahmen trotz der absehbaren Stilllegung investieren will, begrüßten Rainer Teschner-Steinhardt, Vorsitzender der Fluglärmschutzkommission Tegel, sowie Martin Lambert gleichermaßen. So soll beispielsweise auf der südlichen Start- und Landebahn in Tegel ein neuer Belag aufgebracht werden, der einer verbesserten Bremswirkung der Maschinen dient. Bei allen Arbeiten achte die Fluglärmschutzkommission wie auch der Bezirk Reinickendorf darauf, so Lambert, dass damit keine Ausweitung des Flugbetriebs einhergehe.
Streit um Müggelsee-Route
Die geplante Müggelsee-Flugroute am Hauptstadtflughafen BER ist nun auch ein Fall für Karlsruhe. Dem Bundesverfassungsgericht liegen zwei Beschwerden vor, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch einen Bericht der „Märkischen Allgemeinen“. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Müggelsee-Flugroute im Dezember 2014 bestätigt. Die Revision eines Umweltverbandes und mehrerer Grundstücksbesitzer gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg waren damit erfolglos geblieben. Die Würzburger Kanzlei Baumann begründete den Gang nach Karlsruhe damit, dass das Grundrecht auf Vertrauensschutz verletzt worden sei. Die „maßgeblichen Entscheidungsträger“ hätten gewusst, dass die Routen anders als ursprünglich angenommen festgelegt werden müssten.
Derweil hat die Volksinitiative gegen eine dritte Startbahn am BER eine weitere Niederlage erlitten. Der Hauptausschuss des brandenburgischen Landtags stimmte am Mittwoch gegen den Vorstoß, teilte eine Sprecherin mit.