BER

Müggelsee-Flugroute wird Fall fürs Verfassungsgericht

Foto: Christian Kielmann

Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der geplanten BER-Flugroute über den Müggelsee befassen. Grund sind zwei Verfassungsbeschwerden. Das Grundrecht auf Vertrauensschutz sei verletzt.

Die geplante Müggelsee-Flugroute am Hauptstadtflughafen BER ist nun auch ein Fall für Karlsruhe. Dem Bundesverfassungsgericht liegen zwei Verfassungsbeschwerden vor, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Wann sich das Gericht damit befassen wird, ist noch nicht absehbar. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Müggelsee-Flugroute im Dezember 2014 bestätigt. Die Revision eines Umweltverbands und mehrerer Grundstückbesitzer gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg waren damit erfolglos geblieben.

Die Würzburger Kanzlei Baumann begründete den Gang nach Karlsruhe damit, dass das Grundrecht auf Vertrauensschutz verletzt worden sei. Die „maßgeblichen Entscheidungsträgern“ hätten gewusst, dass die Routen anders als ursprünglich angenommen festgelegt werden müssen.

Die Müggelsee-Flugroute führt von der Nordbahn des Airports in Richtung Osten über den Großen Müggelsee. Die Flugzeuge werden dabei auch besonders geschützte Natura-2000-Gebiete überfliegen. Bei einer Flughöhe von 600 Metern ist laut Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen.

( dpa )