Nach einer Augenoperation hatte eine Narkose-Ärztin in einer Kreuzberger Praxis die Aufwachphase eines fünfjährigen Mädchens nicht überwacht, sondern war zur nächsten OP gefahren. Bei dem Kind setzte die Atmung aus, es starb später. Die Anästhesistin akzeptierte vor Gericht eine Geldstrafe.
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