Arzt Rudi S. war vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine Patientin war noch einer Schönheits-OP gestorben. Nun wird es im Sommer ein neues Verfahren geben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) rollt am 7. Juli 2011 das Urteil gegen den Berliner Schönheitschirurgen Rudi S.* (Name geändert) neu auf. Das Landgericht in der Hauptstadt hatte im März 2010 den Mediziner wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchten Totschlags zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Arzt hatte im Frühjahr 2006 in einer mehrstündigen Operation einer Patientin den Bauch gestrafft und Fett abgesaugt. Es kam zu Komplikationen, in deren Folge die 49-jährige Anja S. knapp zwei Wochen später starb.

Nach BGH-Angaben wird der Fall vor dem 5. Strafsenat in Leipzig verhandelt. Die Revision hatten sowohl der Mediziner als auch der Witwer der Frau sowie die Staatsanwaltschaft beantragt.

Das Landgericht hatte auch ein vierjähriges Berufsverbot gegen den damals 60-Jährigen verhängt und ein Jahr der Strafe wegen Verfahrensverzögerungen für vollstreckt erklärt.

Im Berliner Urteil hieß es, der Rudi S. habe in seiner chirurgischen Tagesklinik keinen Narkosearzt für die Operation hinzugezogen. Er habe es nach einem Herzstillstand der Frau versäumt, rechtzeitig Rettungskräfte zu alarmieren. Die 49-Jährige „kam gesund in die Praxis und hat sie einige Stunden später totgeweiht verlassen“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Arzt habe die über Stunden bewusstlose Mutter und Großmutter nicht rechtzeitig in ein Krankenhaus gebracht. Der Chirurg habe sein Fehlverhalten systematisch verschleiert. Die Patientin starb zwölf Tage später in einer Klinik, weil ihr Gehirn nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt war.

Der Arzt hatte im Prozess Behandlungsfehler bestritten. Er habe richtig gehandelt, der Tod der Patientin gehe auf eine fehlerhafte Behandlung im Krankenhaus zurück.

Der Witwer strebt als Nebenkläger eine Verurteilung wegen versuchten Mordes an. Die Staatsanwaltschaft findet die bisherige Strafe zu mild und den Erlass von einem Jahr Haft als zu großzügig.