Viereinhalb Jahre Haft sowie vier Jahre Berufsverbot - so lautet das Urteil gegen den Berliner Arzt Dr. S. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Chirurg letztlich für den Tod einer 49 Jahre alten Patientin verantwortlich ist.
Der Berliner Arzt Dr. S. ist am Montag zu viereinhalb Jahre Haft sowie vier Jahre Berufsverbot verurteilt worden - wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchten Totschlags. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zuvor achteinhalb Jahre Freiheitsstrafe gefordert. Der Angeklagte bestritt alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die Verteidigung hatte Freispruch beantragt.
Der 60-Jährige hatte laut Anklage im Frühjahr 2006 in seiner Praxis bei der Patientin eine Schönheitsoperation durchgeführt. Dabei kollabierte die damals 49-Jährige und verstarb zwölf Tage später in einem Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mediziner vor, er habe, statt umgehend einen Notarzt zu alarmieren, erst Stunden später die Einlieferung der Frau in eine Klinik veranlasst. Gutachter sprachen in dem Prozess vor dem Landgericht Moabit von "fahrlässigem, verantwortungs- und rücksichtlosem Verhalten" des Arztes.
S. wurde ursprünglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Im Laufe der Hauptverhandlung gelangte die Anklagebehörde zu der Auffassung, S. habe mit seinem Verhalten den Tod der Patientin billigend in Kauf genommen und somit bedingt vorsätzlich gehandelt. Der Anklagevorwurf wurde daraufhin auf ein vorsätzliches Tötungsdelikt ausgeweitet.
Der erste Prozess gegen S. platze Anfang 2009, weil der Verteidiger sein Mandat niederlegte. Im Mai vergangenen Jahres startete das Gericht einen neuen Anlauf. Dabei wurden auch Vorwürfe gegen den Angeklagten laut, er habe versucht, Zeugen zu beeinflussen. Daraufhin wurde wegen Verdunklungsgefahr Haftbefehl erlassen, S. kam jedoch gegen eine Kaution über 30.000 Euro auf freien Fuß.
hhn