Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker sitzt nicht mehr in Berlin in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, es gebe keinen zwingenden Haftgrund. Becker bleibt aber verdächtig, am Attentat auf dem früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen zu sein.
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