Das Landgericht Berlin hat einen Straftäter am Montag zu sieben Jahren Haft sowie Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann hatte im Mai stark betrunken in Kreuzberg um sich geschossen. Dabei verletzte er einen Flüchtenden mit drei Kugeln an Wade und Oberarm.
Sieben Monate nach den Schüssen auf einen Mann in Kreuzberg hat das Landgericht Berlin am Montag einen 32-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Außerdem wurde gegen den einschlägig vorbestraften Gewalttäter die Sicherungsverwahrung verhängt. Er wurde der mehrfachen Körperverletzung, der Bedrohung und des unerlaubten Waffenbesitzes schuldig gesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 17. Mai dieses Jahres in Kreuzberg „jeweils ohne Anlass“ drei Männer beleidigte und angriff. Ein Fußgänger erlitt durch Faustschläge Prellungen im Gesicht. Einem Imbissbesitzer drohte er, ihn zu erschießen. In der Skalitzer Straße griff er einen weiteren Mann an. Als dieser floh, zog der Angeklagte seine Waffe und schoss auf den Flüchtenden „wie auf einen Hasen“, wie die Richterin sagte. Das Opfer wurde von drei Kugeln an Wade und Oberarm getroffen.
Dem Urteil zufolge fühlte sich der Angeklagte „wie der Herrscher von Kreuzberg“ und meinte, er könne tun, was er will. „Wer auf belebtem Straßenland auf Menschen schießt, hat jedes Maß und jede Kontrolle verloren“, hieß es. Nur durch einen glücklichen Umstand sei das Opfer „weder tödlich noch schwer verletzt worden“.
Entgegen der Anklage, die auf versuchten Totschlag lautete, ging das Gericht davon aus, dass der 32-Jährige „freiwillig vom Tötungsversuch zurückgetreten ist“. Er habe noch genug Munition in der Waffe gehabt, um weiter zu schießen, hieß es. Deshalb wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Weil der 32-Jährige zudem stark alkoholisiert war, wurde ihm eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt.
Die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, weil der Angeklagte aus Sicht der Kammer in der Kombination „Alkohol und Straftaten hochgradig gefährlich ist“. Zudem sei er offenbar stolz darauf, „andere Menschen schlecht zu behandeln“. Solch eine eingeschliffene Verhaltensweise verlange die Sicherungsverwahrung, um die Gesellschaft zu schützen, sagte die Richterin. Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen.
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