Berlin bekommt als erstes Bundesland ein eigenes Datenschutzgesetz für den Justizvollzug. Damit würden erstmals alle Regelungen zur Erfassung und Weitergabe von personenbezogenen Daten im Gefängnis in einem Gesetz zusammengefasst, sagte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) nach der Senatssitzung. „Es wird eine große Erleichterung für die JVA-Mitarbeiter und auch für die Gefangenen sein.“
Im Gesetz geregelt wird etwa, wann eine Videoüberwachung in den Haftanstalten zulässig ist. „Es soll keinen Wildwuchs an Kameras mehr geben, sondern Überwachung mit Konzept“, sagte Gero Meinen von der Justizverwaltung. Dabei sollen auch klar definierte Zonen ohne Überwachung geschaffen werden.
Auch ins Gefängnis eingeschmuggelte Handys der Gefangenen dürfen nach Inkrafttreten des Gesetzes auf Anordnung der Anstaltsleitung ausgelesen werden. Illegale Mobiltelefone sind ein großes Problem des Justizvollzuges, etwa weil kriminelle Geschäfte mit ihnen weiterbetrieben werden. „Die neue Regelung soll auch abschreckend wirken“, sagte Meinen.
Das Gesetz, das spätestens im nächsten Sommer in Kraft treten soll, regelt außerdem, welche Informationen zwischen Justizvollzug und anderen Stellen, etwa Polizei oder Bewährungshilfe, ausgetauscht werden dürfen und welche Daten weitergegeben werden müssen. Weiter wird festgelegt, dass Namen und Aufnahmen von Besuchern im Gefängnis nur noch einen Tag gespeichert werden dürfen.