Kindergeld-Kürzung

Sprachtest für Kinder – Druck auf Eltern erhöht

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Florentine Anders und Regina Köhler

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Kitapflicht, Sprachtests und Bußgelder - Berlins Bildungssenator Zöllner hat Vorschläge zur Verbesserung der Sprachförderung vorgelegt. Die Jahrgangsmischung an Grundschulen soll künftig freiwillig sein.

Mit Bußgeld und Kürzung des Kindergeldes will Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) die Eltern zwingen, ihre Kinder mit vier Jahren zum Sprachtest zu bringen. Wer Förderbedarf hat, muss anschließend einen Halbtagsplatz in der Kindertagesstätte belegen. Die Kitapflicht ist Teil des am Freitag von Senator Zöllner vorgelegten Qualitätspakets zur Sprachförderung. Was de facto eine Kitapflicht ist, will Zöllner allerdings nicht als solche benennen. „Ich werde nicht einen jahrelangen juristischen Streit ausfechten“, begründete Zöllner seine Wortwahl.

Kinder, die in der Sprachentwicklung Defizite haben, müssen mindestens einen fünfstündigen Halbtagsplatz an der Kita belegen, bisher reichten drei Stunden täglich. Zudem will der Schulsenator prüfen lassen, ob es möglich ist, den Test um ein halbes oder ein ganzes Jahr vorzuziehen. So könnten die Kinder länger in der Kita gefördert werden.

Sprachtest ist Teil der Schulpflicht

Zöllner bezeichnet den Test sowie den Förderkurs an der Kita als Teil der Schulpflicht. Als solche könne ein Nichterscheinen des Kindes mit einem Bußgeld in Höhe von 50 bis 150 Euro belegt werden, ähnlich wie es schon bei Schulschwänzern im Bezirk Neukölln gehandhabt wird.

Bisher müssen alle Kinder, die nicht eine Kindertagesstätte besuchen, an einem verbindlichen Sprachtest teilnehmen. Doch nur etwa 20 Prozent der insgesamt 2000 angeschriebenen Kinder erscheinen auch zu dem Test. Teilweise hätten die Kinder ihren Lebensmittelpunkt gar nicht in Berlin, sondern lebten bis zum Schuleintritt bei der Oma in der Türkei. In solchen Fällen solle das Kindergeld gestrichen werden, sagt Zöllner. Eine Gesetzesänderung sei dafür nicht nötig. Es müsse lediglich eine neue Verordnung für die Bußgelder her, die die Verwaltung auch ohne Zustimmung des Parlaments erlassen kann.

Dennoch will Zöllner die vorgestellten Maßnahmen des Qualitätspakets als „Vorschläge“ verstanden wissen, die nun mit den Beteiligten diskutiert werden sollen.

Bevor die Kinder in die Schule kommen, soll die Sprachentwicklung im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung erneut gestestet werden. Auf diese Weise könnten die Kitas eine Rückmeldung über den Erfolg ihrer Förderung und die Grundschulen eine Information über den Förderbedarf erhalten. Ursprünglich sollten die Schulen durch die Sprachlerntagebücher aus den Kitas Einblick in den Entwicklungsstand der Kinder erhalten. Doch diese kämen, so Zöllner, in der Praxis nur selten in den Schulen an.

Der Vorsitzende des Landeselternausschusses Kita, Burkhard Entrup, äußerte sich kritisch angesichts der angedrohten Sanktionen. Stattdessen sollte den Familien in einem Glückwunschschreiben zum dritten Geburtstag des Kindes die Vorteile des Kitabesuchs deutlich gemacht werden. Zudem sollte die Qualität der Sprachförderung in den Kitas durch mehr Fortbildungsangebote für Erzieher verbessert werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Schuleintritt könnten schon zum nächsten Sommer umgesetzt werden. Schwieriger ist es mit den beabsichtigten Veränderungen in den Schulen. Da die Schulanmeldungen für das kommende Schuljahr bereits laufen, könnten die Neuerungen frühestens zum Schuljahr 2012/2013 greifen.

Zöllner will zudem die Sprachförderung an Schulen verbindlicher gestalten. Bisher werden die dafür vorgesehenen Zusatzstunden an Schulen mit einem Migrantenanteil von mehr als 40 Prozent häufig für Vertretungsstunden zweckentfremdet. Künftig sollen die zusätzlichen Lehrkräfte mindestens zur Hälfte tatsächlich in zusätzlichen Angeboten außerhalb des Regelunterrichts eingesetzt werden. Das können beispielsweise Förderkurse am Nachmittag oder Sommercamps in den Ferien sein. Alle Schulen mit Zusatzkräften für Sprachförderung sollen verpflichtet werden, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. „Allein kleinere Klassen einzurichten, reicht als Konzept nicht aus“, sagt Zöllner. An den Hochschulen will er Eckpunkte für ein erfolgreiches Sprachförderkonzept entwickeln lassen, an denen sich die Schulen dann orientieren können.

Im Zusammenhang mit der Verbesserung der Sprachförderung will Zöllner es den Grundschulen künftig freistellen, ob sie das jahrgangsübergreifende Lernen (Jül) anbieten oder nicht. Schulen, die sich dagegen entscheiden, müssen aber ein Konzept zur individuellen Förderung jedes Kindes vorlegen.

Bei den Brennpunktschulen stieß Zöllners Vorschlag auf große Zustimmung. Renate Lauzemis, Schulleiterin der Neuköllner Sonnen-Grundschule und Sprecherin der Initiative Grundschulen im sozialen Brennpunkt, hält die Freiwilligkeit bei Jül für richtig. „Viele unserer Kinder haben keinerlei Frühförderung genossen und keine Sprachkompetenz. Sie sind deshalb in jahrgangsgemischten Gruppen überfordert“, sagte Lauzemis. Unzureichende Lerneffekte seien die Folge. Lauzemis fordert aber, dass alle Grundschulen ein Förderkonzept entwickeln, um jedes Kind dort abzuholen, wo es steht. „Wir müssen differenzierten Unterricht machen“, sagte sie.

Auch Günter Peiritsch, Vorsitzender des Landeselternausschusses, begrüßte Zöllners Vorstoß. „Wo nur eine schlechte Umsetzung von Jül möglich wäre, ist es besser, darauf zu verzichten“, sagte er. Grundsätzlich sei Jül der richtige Ansatz, weil versucht werde, jedes Kind entsprechend seinen Möglichkeiten zu fördern. „Die Freiwilligkeit von Jül darf deshalb nicht dazu führen, dass wir nachlassen, eine bessere Personalausstattung und qualifiziertere Lehrkräfte für die Schulen zu fordern, die Jül machen wollen“, betonte Peiritsch. Ellen Hansen von der Vereinigung der Berliner Schulleiter hält es für falsch, Jül freiwillig zu machen. „Statt Jül nun zurückzunehmen, hätte es in einem zweiten Schritt darum gehen müssen, die beteiligten Lehrkräfte besser auszubilden und genau zu gucken, wie Schwierigkeiten aus dem Weg geräumt werden können“, sagte Hansen.