Im März 2010 war es zu dem Vorfall gekommen. Der 15-Jährige aus Neukölln schlug einen Mitschüler und brach ihm dabei das Nasenbein. Nach der Attacke hatte die Berliner Senatsverwaltung für Bildung entschieden, dass der Neuntklässler sofort auf eine andere Schule solle. Der Jugendliche zog vor Gericht, um seine Überweisung an eine andere Schule zu verhindern. Nun scheiterte er. Wer eine solche Gewaltbereitschaft an den Tag lege, könne an eine andere Einrichtung geschickt werden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit und wies damit den Eilantrag des Schülers zurück. Die Entscheidung der Schulverwaltung sei rechtens (Beschluss der 3. Kammer vom 3. Mai 2010 – VG 3 L 187.10). Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Schüler müssten die Bildungs- und Erziehungsziele im Schulgesetz nicht nur akzeptieren, sondern auch bereit sein, an deren Umsetzung mitzuwirken, hieß es in dem Beschluss des Gerichts. Hierzu gehöre zu lernen, soziales Handeln zu entwickeln sowie Konflikte gewaltfrei zu lösen. Das Fehlverhalten des Jugendlichen müsse sanktioniert werden, da die Schule sonst auch Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen würde. Die Maßnahme sei verhältnismäßig, weil bisherige andere Erziehungsmaßnahmen den 15-Jährigen nicht beeindruckt hätten.