Der 61-jährige Mann hatte seine Tochter in 280 Fällen sexuell missbraucht. Die Taten geschahen in den Jahren zwischen 1992 bis 1997, die Frau ist gerade 24 Jahre alt. Doch die Strafe, zu der ihr Vater nun vom Berliner Landgericht verurteilt wird, scheint gering.

Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter ist ein 61-jähriger Berliner zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslose Facharbeiter hatte vor dem Berliner Landgericht sexuelle Übergriffe in rund 280 Fällen zwischen 1992 und 1997 gestanden. Ein Geständnis und der lange Zeitraum, der seit den Taten verstrich, wurde in dem Urteil von Mittwoch zugunsten des Angeklagten gewertet. Damit der Prozess nicht spurlos an dem Mann vorbeigeht, verurteilte das Gericht ihn zusätzlich zu 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Zahlung von 1000 Euro an die Tochter.

Der Mann war bereits 1998 wegen sexuellen Missbrauchs einer Schwester des jetzigen Opfers zur gleichen Strafe verurteilt worden. Die Nebenklage, die drei Jahre Gefängnis ohne Bewährung forderte, kritisierte das Urteil als Schlag ins Gesicht des Opfers. Die inzwischen 24-jährige Tochter wurde im Prozess zum Schutz ihrer Intimsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Der Missbrauch durch ihren Vater begann an ihrem siebten Geburtstag. Ihr Vater berührte sie immer wieder im Lauf der Jahre in der elterlichen Wohnung in Marzahn-Hellersdorf und zwang sie mindestens einmal zum Oralverkehr.

Erst 2007 konnte sich die Frau zu einer Anzeige durchringen. Sie hatte den Missbrauch durch den eigenen Vater all die Jahre verdrängt. Bis heute leide sie trotz einer Therapie an den sexuellen Übergriffen, sagte ihre Anwältin.

Nachdem der sexuelle Missbrauch der eineinhalb Jahre älteren Schwester des jetzigen Opfers bekannt geworden war, kamen die Kinder und zwei weitere Geschwister Ende der 90er-Jahre in ein Heim und dann zu Pflegeeltern. Bei der Schwester ging es um Missbrauch in drei oder vier Fällen. Im aktuellen Urteil hieß es, wären die Übergriffe auf beide Kinder schon 1998 bekannt gewesen, hätte der Vater mit einer erheblichen Haftstrafe rechnen müssen. Daher habe er Glück gehabt.

Die Nebenklägerin kritisierte, es schizophren, dass der Mann mit Bewährung davonkomme, weil die Taten so lange zurückliegen. Der Prozess verdeutliche, dass an die Geschädigten wenig gedacht werde, sagte die Anwältin.