Evangelische Kirche

Bewohnerin des Johannesstifts missbraucht

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Im Evangelischen Johannesstift in Spandau soll es in den 80er- und 90er-Jahren zu vier Fällen von Missbrauch und sexueller Nötigung gekommen sein. Zu den Opfern gehört auch eine 17-Jährige. In der Einrichtung werden Patienten unter anderem in der Alten- und Behindertenpflege betreut.

Am Evangelischen Johannesstift in Spandau ist es in den 80er- und 90er-Jahren zu mehreren Fällen von sexuellen Übergriffen und Missbrauch gekommen. Das bestätigte am Dienstag der Sprecher der Behinderten-, Jugendhilfe- und Altenpflegeeinrichtung, Wolfgang Kern. „Uns sind vier Fälle bekannt“, sagte er. Bisher gebe es aber keinerlei Hinweise auf weitere Vorfälle. Aufgrund der in anderen Institutionen bekannt gewordenen Fälle habe man die eigenen Richtlinien und das eigene Handeln noch einmal überprüft.

Eine interne Revision hat demnach ergeben, dass es in den vergangenen 35 Jahren vier Vorfälle gab, in denen es sich um sexuellen Missbrauch oder sexuell auffälliges Verhalten gehandelt habe. Einmal kam es zu strafrechtlichen Konsequenzen für einen Mitarbeiter, der eine 17-jährige behinderte Bewohnerin sexuell missbraucht hatte. Der Mann wurde entlassen. Ebenfalls entlassen wurde ein Arbeiter, weil er außerhalb des Geländes mit einer minderjährigen Betreuten eine sexuelle Beziehung hatte. In einem dritten Fall bekam ein Dauerbesucher Hausverbot, der eine ältere Patientin des Stifts sexuell genötigt hatte. Darüber hinaus verlor ein Erzieher seinen Job, weil bekannt geworden war, dass er privat im Rotlichtmilieu verkehrte.

„Wir haben vier Kinderschutzbeauftragte in der Jugendhilfe eingesetzt, die das Thema sehr ernst nehmen und hochsensibel sind“, so Kern. Zum Schutz vor jeder Form von Gewalt gebe es am Johannesstift zudem seit einigen Jahren klare Vorgaben und Richtlinien. „Wir üben null Toleranz bei Übergriffen oder Gewalt gegen Menschen, die in unserer Betreuung sind“, betonte Kern. So sei jeder Mitarbeiter verpflichtet, jeden Verdacht auf Gewalt gegen Bewohner der Leitung zu melden. Zudem werde seit geraumer Zeit vor jeder Einstellung das polizeiliche Führungszeugnis verlangt. Das Mitnehmen von Kindern oder Jugendlichen in das private Umfeld ist den Betreuern verboten.

Im gesamten Bereich des Johannesstifts in Berlin kümmern sich 2360 Mitarbeiter um etwa 2400 Menschen. Sollte der Fall eines Übergriffs bekannt werden, gibt es einen genauen Ablaufplan. Der Dienstvorgesetzte, das Jugendamt sowie Angehörige würden umgehend informiert. In strafrechtlich relevanten Fällen werde Anzeige erstattet und der Mitarbeiter fristlos gekündigt oder vom Dienst freigestellt.

„Auch in die Geschichte unserer Einrichtung möchten wir Licht bringen“, so Kern. Deshalb nimmt das Stift seit Oktober 2009 an einer Studie zur Heimerziehung in den 50er- und 60er-Jahren teil.

( ij )